PresseKat - Nach VDAT-Warnung vor Reparatur: Es gibt gesetzlich zulässige Alufelgen-Aufbereitungsverfahren

Nach VDAT-Warnung vor Reparatur: Es gibt gesetzlich zulässige Alufelgen-Aufbereitungsverfahren

ID: 1373870

(ots) - Der Verband der Automobil Tuner e. V. (VDAT) in
Münster warnt die deutschen Autofahrer aktuell vor der Reparatur von
Aluminiumrädern und meldet unter Berufung des
Bundesverkehrsministeriums: "Die Aufbereitung ist erlaubt, die
Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch
nicht zulässig." Dies stimmt so nicht. Denn es gibt gesetzlich
zulässige Alufelgen-Aufbereitungsverfahren, mit dem Autofahrer bei
den über 500 zertifizierten WheelDoctor-Fachbetrieben absolut auf
Nummer sicher gehen.

Zweifach TÜV-geprüft und vom Verkehrsministerium abgesegnet

Das Reparaturverfahren des schwäbischen Smart Repair-Spezialisten
CARTEC Autotechnik Fuchs GmbH ist zweifach TÜV-geprüft und entspricht
allen Bedingungen des Bundesverkehrsministeriums, welche im
FKT-Papier von November 2010 dokumentiert wurden. Demnach sind
Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie
Rückverformungen an Alufelgen nicht erlaubt. Es dürfen jedoch
Beschädigungen bis zu 1 mm Tiefe im Grundmetall mit dem WheelDoctor
im Rotationsschleifverfahren beseitigt werden. Alle Richtlinien für
die Aufbereitung sind im Grenzwertkatalog - den CARTEC gemeinsam mit
dem TÜV Süd erarbeitet hat - klar definiert und einfach dargestellt.
So arbeitet der zertifizierte WheelDoctor-Fachbetrieb zu jeder Zeit
im gesetzlich zulässigen sowie TÜV-geprüften Bereich und wird dadurch
aus der gefährlichen Grauzone des Marktes herausgeholt. Dies schafft
wiederum Sicherheit für den Autofahrer, der im Anschluss mit den so
reparierten Rädern in den Straßenverkehr zurückkehren darf und sich
nicht strafbar macht, wie es bei unzulässigen Verfahren der Fall
wäre. Weitere Informationen und Adressen der zertifizierten
"WheelDoctor"-Fachbetriebe gibt es unter www.clever-reparieren.de.

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Datum: 28.06.2016 - 10:00 Uhr
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