(ots) - Union realisiert Freierstrafbarkeit und bessere
Ermittlungsansätze
Die Koalition hat sich im Rahmen der Berichterstattergespräche zum
Gesetzentwurf über Menschenhandel und Zwangsprostitution geeinigt.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Es ist gut und wichtig, dass sich Freier von Zwangsprostituierten
in Zukunft strafbar machen. Zwangsprostitution lebt von der
Nachfrage, deshalb muss bei denen angesetzt werden, die dafür
bezahlen: Ein Freier, der Anzeichen von Zwangsprostitution erkennt,
darf sich nicht mit dem Satz rausreden dürfen: 'Ich hab' für alles
bezahlt, der Rest ist mir egal!'. Die Einführung der
Freierstrafbarkeit ist seit den Koalitionsverhandlungen ein wichtiges
Anliegen der Union, das nun gegen anfänglich massiven Widerstand der
SPD endlich umgesetzt wird.
Wichtig ist, dass gegen Menschenhändlerbanden zum Mittel der
Wohnraumüberwachung gegriffen werden kann. Dies gibt neue
Ermittlungsansätze, denn am Ende kommt es entscheidend darauf an,
kriminelle Strukturen aufzudecken und den Tätern auch habhaft zu
werden.
Wir bedauern, dass nicht gleichzeitig die Strafvorschriften zur
Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei reformiert werden
konnten. Hierzu war das SPD geführte Bundesjustizministerium nicht
bereit. Es bleibt deshalb eine Unwucht, weil Arbeitsausbeutung, zum
Beispiel als Erntehelfer, stärker sanktioniert werden kann, als die
Ausbeutung in der Prostitution. Dabei macht es doch einen großen
Unterschied, ob man beim Erdbeerpflücken ausgebeutet wird, oder durch
entwürdigende und traumatisierende sexuelle Übergriffe. In der
aktuellen Reform des § 177 StGB erkennen wir an, welch hohen Wert die
sexuelle Selbstbestimmung hat. Deswegen hätten die Opfer in der
Zwangsprostitution noch mehr Schutz verdient gehabt."
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