(firmenpresse) - Versicherungswechsel: Vergleiche lohnen sich
Wer seine Versicherung zum Jahresende wechseln möchte,
muss bis zum 30. September seine alte Police kündigen.
Darauf weisen die Experten der GRUNDEIGENTÃœMER
VERSICHERUNGEN UND FINANZEN hin.
Wer plant, seine Versicherung zu wechseln, sollte die
Kündigungsfristen beachten. Denn nach den
Vertragsbedingungen muss eine Kündigung der Versicherung
im Regelfall spätestens drei Monate vor dem Ablauf der
Gesellschaft zugegangen sein. Bevor Sie die Kündigung des
Versicherungsvertrages aussprechen, stellen Sie sicher, dass
die neue Gesellschaft Ihnen nach Ablauf des bisherigen
Vertrages auch Versicherungsschutz gewährt.
Jeder Kunde sollte im Laufe der Zeit seine Policen überprüfen
und mit anderen Gesellschaften vergleichen. So kann bares
Geld gespart werden. Allerdings ist auf den Leistungsumfang
der Police zu achten. Das Verbrauchermagazin FINANZtest
kürte beispielsweise die Wohngebäudeversicherung "Schutz
45" der GRUNDEIGENTÃœMER VERSICHERUNGEN UND FINANZEN
als besonders empfehlenswert.
Eine Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden und
vom Versicherungsnehmer eigenhändig unterschrieben
werden. Damit der Brief auch wirklich zugeht, sollte er per
Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft verschickt
werden. Ausserordentliche Kündigungen sind beispielsweise
möglich, wenn das versicherte Risiko wegfällt (z. B. Verkauf
des Gebäudes oder durch Tod des haftpflichtversicherten
Haustiers).
Informieren Sie sich über die Tarife der GRUNDEIGENTÜMER
VERSICHERUNGEN UND FINANZEN im Internet unter
www.grundvers.de oder bei den Mitarbeitern im Kunden-Center
unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 407 77 77.
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