(ots) - Im April 2015, vier Monate nach Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns, wurden in Deutschland 1,9 Millionen
Beschäftigungsverhältnisse mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50
Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) nach vorläufigen Angaben weiter mitteilt, hatten 1,0
Millionen Jobs einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro (ohne
Auszubildende, Praktikanten und Personen jünger als 18 Jahre). Vor
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren es noch 4,0 Millionen
gewesen.
Auf Ostdeutschland entfiel mit 0,5 Millionen gut ein Viertel der
Jobs mit Mindestlohn. Das entsprach 11 % aller
Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland. In Westdeutschland
betraf es mit 1,4 Millionen 4 % aller Jobs. Mehr als die Hälfte der
Jobs mit Mindestlohn waren geringfügig entlohnte
Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (1,1 Millionen). In
Teilzeit wurden 0,5 Millionen Jobs ausgeübt, in Vollzeit 0,3
Millionen. Frauen erbrachten 61 % (1,2 Millionen) der Jobs mit
Mindestlohn, Männer 39 % (0,7 Millionen).
Im Durchschnitt wurden in Jobs mit Mindestlohn weniger
Arbeitsstunden bezahlt als in Jobs unterhalb des Mindestlohns.
Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn wurden im April 2015 im
Durchschnitt 36,3 Wochenstunden bezahlt. Das sind rund 9 % weniger
Stunden als bei Vollzeitbeschäftigten unterhalb des
Mindestlohnniveaus im April 2014 (40,1 Stunden). Vollzeitbeschäftigte
mit Mindestlohn verdienten im April 2015 im Durchschnitt monatlich
rund 1340 Euro brutto: 4 % mehr als Vollzeitbeschäftigte unterhalb
des Mindestlohnniveaus ein Jahr zuvor.
Die 1,0 Millionen Jobs mit einem Stundenlohn unterhalb des
gesetzlichen Mindestlohns sind zu einem Teil gesetzlich vom
Mindestlohn ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel
Langzeitarbeitslose, bestimmte Personen unter 18 Jahren,
Zeitungszusteller oder Beschäftigte unter bestimmten Tarifverträgen.
Ein separater Nachweis ist mit den erhobenen Daten jedoch nicht
möglich. Ein weiterer Teil wird unter Umständen nach Mindestlohn
bezahlt, kann jedoch wegen der mitunter ungenauen Messung der
Arbeitszeit dem nicht zugeordnet werden. Ein verbleibender, nicht
bezifferbarer Teil entfällt auf Jobs, die trotz Anrecht den
Mindestlohn im April 2015 nicht erhielten.
Dies sind erste Ergebnisse der Verdiensterhebung 2015. Diese
Sondererhebung wurde von den Statistischen Ämtern des Bundes und der
Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
durchgeführt, um kurzfristig Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu
gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu rund 6 000
repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und
Arbeitszeit von circa 70 000 Beschäftigten im April 2015. Die
Ergebnisse fanden Verwendung im ersten Bericht der
Mindestlohnkommission über die Auswirkungen des gesetzlichen
Mindestlohns.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Roland Günther, Telefon: (0611) 75-3858, www.destatis.de/kontakt
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