Familiennachwuchs kommt? Vergessen Sie vor lauter Freude die finanzielle Planung nicht!
(firmenpresse) - Schwanger? Das ist in den meisten Fällen ein Grund zur Freude. Und von da an, wird sich für die Betroffenen das Leben von Grund auf ändern. Schon in den ersten Wochen kämpfen viele mit Morgenübelkeit und Müdigkeit, dies sind die ersten kleinen Veränderungen. Die Großen folgen dann unaufhaltsam.
Während der Schwangerschaft kann man wunderbar träumen und fantasieren, wie das Leben sich mit dem zukünftigen Sprössling gestaltet. In Gedanken wird das Kinderzimmer eingerichtet, gemütliche Spaziergänge mit dem Kinderwagen erträumt, Namen ausgedacht und so einiges mehr.
Doch aufgepasst! Nebst aller Romantik, eine rationale und wirtschaftliche Planung sollte dabei auf keinen Fall auĂźer Acht gelassen werden.
Eine sehr große Frage dabei lautet: Bleibt die frisch gebackene Mama nach der Schwangerschaft erst einmal Zuhause oder geht sie möglichst schnell wieder Arbeiten? Wie sieht es mit dem Vater und der Elternzeitplanung aus? Auch steuerlich kann und sollte dabei übrigens einiges berücksichtig werden.
Elternzeit nach der Schwangerschaft:
Bleibt ein Elternteil nach der Geburt Zuhause, bekommt man vom Staat das sogenannte Elterngeld. Die maximale Zeit hierfür beträgt 14 Monate. Dieser Zeitraum kann unterschiedlich auf beide Partner aufgeteilt werden. Zum Beispiel kann der Vater 3 Monate Elternzeit nehmen und die Mutter 11 Monate.
Wussten Sie das? Elterngeld ist steuerfrei! Allerdings greift mit dem Bezug der Progressionsvorbehalt auf das Gesamteinkommen der Familie, was im Klartext bedeutet, dass der Steuersatz steigt.
Tipp: Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoverdienst des letzten Jahres. Hier gilt die einfache Faustregel, je höher das Nettogehalt, desto höher das Elterngeld. Allerdings gibt es eine maximale Grenze von 1800,- €. Unter Umständen ist es im Vorfeld lohnenswert die Steuerklasse zu wechseln. Für den Elternteil, der die längere Auszeit nimmt, ist es eventuell sinnvoll in die bessere Steuerklasse zu wechseln, denn diese ist entscheidend dafür, wie hoch der Nettobetrag ausfällt. Achtung, ein Wechsel muss mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschaft Schutzes erfolgen.
Das Elterngeld Plus:
Funktioniert prinzipiell gleich wie das normale Elterngeld. Hier ist es dem zuhause bleibenden Elternteil jedoch möglich schon stundenweise beziehungsweise in Teilzeit, wieder in den Job einzusteigen. Nimmt man das Elterngeld plus in Anspruch beträgt die maximale Laufzeit sogar 28 Monate, also das Doppelte.
Steuerliche Vorteile während der Schwangerschaft:
Während der Schwangerschaft kann man kräftig Steuern sparen. Viele anfallende Kosten hierfür können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Der Fiskus behandelt eine Schwangerschaft tatsächlich wie eine Krankheit und so greift das Thema „außergewöhnliche Belastungen“. Klingt erst einmal nicht so schön, birgt aber doch viele Vorteile in sich. Kursgebühren (Schwangerschaftsgymnastik etc.), spezielle Untersuchungen, Fahrtkosten (ins Krankenhaus etc.) und Rechnungen über Medikamente die nicht von der Krankenkasse beglichen werden, sind grundsätzlich absetzbar. Tipp! Unbedingt Quittungen, Rechnungen und Belege aufheben, denn diese müssen auf jeden Fall, zusammen mit der Steuererklärung, eingereicht werden.
Beratung zum Thema Schwangerschaft „Was bedeutet das steuerlich“:
Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. kennt sich mit diesem Thema bestens aus. Er ist auf sämtliche steuerliche Begebenheiten geschult und erstellt zudem mit niedrigem Aufwand für seine Kunden (Mitglieder) eine Einkommensteuererklärung, inklusive einer genauen Prüfung des Steuerbescheids. Achtung, das gilt jedoch nur bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhaltsleistungen und bei zusätzlichen Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen (letztere bis 13.000,- bzw. 26.000,-€ bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung).
Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V. ist ein bundesweit tätiger Lohnsteuerhilfeverein mit Hauptsitz in Massing im Bezirk des Bayerischen Landesamtes für Steuern in Nürnberg. Gegründet als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern bietet der Verein einen Rundumservice für Steuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich gemäß § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes. Ziel des Vereins ist nicht Gewinn, sondern Kostendeckung im Sinne eines “Idealvereins”.
Bestehend aus über 650 von den zuständigen Finanz-Aufsichtsbehörden geprüften Beratungsstellen in Deutschland hat sich ein perfekt funktionierendes Netzwerk für mittlerweile über 100.000 Mitglieder entwickelt.
Mit seinem prämierten und praxiserprobten Franchisekonzept bietet der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V. zudem allen Steuerexperten die Chance, sich mit einer eigenen Beratungsstelle selbständig zu machen oder sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Fischbräustr. 6
84323 Massing
Tel. 08724 – 965 300 100
Fax 08724 – 965 300 75
E-Mail: info(at)aktuell-verein.de
Rechtsform: eingetragener Verein deutschen Rechts
Registergericht: Landshut
Registernummer: VR 10607
Vertretungsverhältnisse:
Christian Staller – Vorstand
Zita Staller – stellvertretender Vorstand
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
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Rechtsform: eingetragener Verein deutschen Rechts
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