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Anmoderationsvorschlag:
Millionen Deutsche genießen in den Ferien ihren wohlverdienten
Urlaub und lassen sich die Sonne auf den Bauch scheinen. Schüler und
Studenten nutzen die Zeit dagegen oft, um sich ein paar Euro
dazuzuverdienen - oder um Berufserfahrung zu sammeln. Auch für
Ferienjobs gibt´s aber ein paar Regeln, die man kennen sollte. Oliver
Heinze berichtet.
Sprecher: Laut Gesetz ist Kinderarbeit in Deutschland verboten.
Frühestens ab 13 Jahren dürfen Schüler leichte Jobs, wie zum Beispiel
Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge übernehmen.
O-Ton 1 (Christian Sprotte, 0:18 Min.): "Aber auch nur, wenn die
Eltern zustimmen - und auch dann nur maximal zwei bis drei Stunden
täglich zwischen 8 und 18 Uhr. 15- bis 17-Jährige dürfen bereits acht
Stunden am Tag arbeiten. Allerdings auch nur insgesamt 4 Wochen im
Jahr, denn die Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da."
Sprecher: Sagt Christian Sprotte von der Berufgenossenschaft
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse und erklärt, dass
Ferienjobber über 18 sogar einen Anspruch auf den derzeit noch
geltenden Mindestlohn von 8 Euro 50 haben.
O-Ton 2 (Christian Sprotte, 0:16 Min.): "Ãœbrigens auch dann, wenn
der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung, zum Beispiel auf
400-Euro-Basis, ausgeübt wird. Mein Tipp: Auf jeden Fall immer nur
mit einem schriftlichen Vertrag in der Hand, in dem ganz klar die
Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn geregelt ist, einen Ferienjob
beginnen."
Sprecher: Sollte es dabei zu einem Arbeitsunfall kommen, stehen
Schüler und Studenten immer unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung.
O-Ton 3 (Christian Sprotte, 0:24 Min.): "Da gibt´s keine
Unterschiede zwischen Vollzeitarbeitnehmern und Aushilfskräften. Die
Kosten trägt alleine der Arbeitgeber - und der Versicherungsschutz
gilt, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und des
Lohns, vom ersten Arbeitstag an, auch auf dem Arbeitsweg. Und
übrigens: Alle anfallenden Kosten, einschließlich der Medikamente,
übernimmt für den Ferienjobber dann die zuständige
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse."
Sprecher: Aber natürlich sind auch Ferienjobber dazu verpflichtet,
Sicherheitshinweise am Arbeitsplatz genau zu befolgen und
gegebenenfalls sogar eine Schutzausrüstung zu benutzen, wenn diese
zur Verfügung gestellt wird. Ansonsten gilt:
O-Ton 4 (Christian Sprotte, 0:15 Min.): "Wenn doch mal ein Unfall
passiert, diesen unbedingt dem Arbeitgeber melden. Und im Falle eines
Arbeitsunfalls sind sogenannte Durchgangsärzte die erste
Anlaufstelle. Das sind von der Gesetzlichen Unfallversicherung
zugelassene, besonders geschulte Ärzte, die sich gut mit
Unfallverletzungen auskennen."
Sprecher Und wo sich der nächste Durchgangsarzt befindet, erfährt
man unter www.bgetem.de.
Abmoderationsvorschlag:
Wenn Sie alles noch mal in Ruhe nachlesen wollen: Alle Infos zum
Versicherungsschutz für Ferienjobs gibt´s im Netz unter
www.bgetem.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
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an ots.audio(at)newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
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