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Einweg-Getränkeverpackungen: Deutsche Umwelthilfe fordert gesetzliche Kennzeichnung statt freiwilliger Selbstverpflichtung

ID: 1374950

(ots) - Deutsche Umwelthilfe lehnt die Vereinbarung von
Handels- und Getränkeverbänden zur freiwilligen Kennzeichnung
pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen ab - Umweltministerin
Hendricks soll die Kennzeichnung von Einweg- und
Mehrweggetränkeverpackungen auf dem Produkt gesetzlich vorschreiben

Für viele Verbraucher ist unklar, ob sie am Getränkeregal zu
Einweg oder Mehrweg greifen. Schuld daran ist eine bislang fehlende
gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen. Seit
2009 haben insgesamt vier Umweltminister (Gabriel, Röttgen, Altmaier
und Hendricks) die Einführung einer gesetzlichen
Kennzeichnungspflicht angekündigt, aber nicht umgesetzt. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass nun eine freiwillige
Selbstverpflichtung von rund 40 Unternehmen des Handels und der
Getränkeindustrie das Problem lösen soll. Auf deren pfandpflichtige
Einweg-Getränkeverpackungen soll der Pfandbetrag, das Wort Einweg und
ein Logo aufgebracht werden. Aus Sicht der DUH ist dies nicht
ausreichend. Sie fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
auf, eine Kennzeichnung für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen
auf dem Produkt gesetzlich festzulegen.

Die DUH kritisiert die freiwillige Selbstverpflichtung aus
verschiedenen Gründen: Sie umfasst zum einen nicht alle Abfüller der
Getränkeindustrie und zum anderen können Verbraucher ihre
Informationsrechte nicht verbindlich einfordern. Eine
ordnungsrechtliche Sanktionierung von Verstößen ist nicht möglich.
Und die von der Pfandpflicht befreiten Einweg-Getränkebereiche, wie
zum Beispiel Säfte und Nektare, werden in der Selbstverpflichtung
nicht mit einbezogen.

"Die von einwegorientierten Handelskonzernen und der
Getränkeindustrie vorgelegte Selbstverpflichtung soll eine wirksame
und kontrollierbare gesetzliche Kennzeichnung von




Einweg-Plastikflaschen verhindern, die Barbara Hendricks seit Jahren
angekündigt, aber bis heute wegen des Widerstands der Einweglobby
nicht auf den Weg gebracht hat. Ministerin Hendricks knickt einmal
mehr vor den Interessen von Großkonzernen ein und verzichtet auf
klare und überprüfbare gesetzliche Regelungen. In der Geschichte der
Umweltpolitik sind bisher alle Selbstverpflichtungserklärungen
gescheitert", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Resch fordert Barbara Hendricks auf, die klare Kennzeichnung von
Einweg- und Mehrwegverpackungen verbindlich auf dem Produkt
festzulegen. Nach Einschätzung der DUH lässt sich nur durch eine
gesetzliche Regelung Rechtssicherheit für alle Verbraucher und
Abfüller schaffen sowie Verstöße ordnungsrechtlich verfolgen. Auf den
Getränkeverpackungen sollten unmissverständlich das Wort "Einweg"
oder "Mehrweg" stehen. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
sollten zudem mit der Höhe des Pfandbetrags gekennzeichnet werden.

"Wenn sich die Kennzeichnung nur auf bepfandete
Einweg-Getränkeverpackungen bezieht, dann ist das problematisch, weil
bei pfandfreien Plastikflaschen nicht drauf stehen wird, ob es sich
um Einweg oder Mehrweg handelt. So würde nach der jetzigen
Selbstverpflichtung auf einer bepfandeten Einweg-Plastikflasche
"Einweg" stehen und auf derselben Einweg-Plastikflasche mit Saft
überhaupt nichts", kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer.

Die jetzige freiwillige Selbstverpflichtung ist unter anderem das
Ergebnis einer Klage der DUH gegen die ordnungswidrige
Kennzeichnungspraxis von Einweg-Plastikflaschen des Brausegiganten
Coca-Cola. Durch die neue Selbstverpflichtung, an der auch Coca-Cola
beteiligt ist, soll offensichtlich einer gerichtlichen Verurteilung
des amerikanischen Getränkekonzerns zuvorgekommen werden. Coca-Cola
hatte jahrelang seine pfandpflichtigen Einweg-Plastikflaschen und
Dosen nicht wie vorgeschrieben als pfandpflichtig gekennzeichnet.

Links: Weitere Informationen zu Mehrweg- und Einwegflaschen können
Sie unter http://www.duh.de/mehrweg_klimaschutz0.html nachlesen.



Pressekontakt:
Jürgen Resch | DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170 | resch(at)duh.de

Thomas Fischer | Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43 | 0151 18256692 | fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen | Ann-Kathrin Marggraf | Laura Holzäpfel | 030
2400867-20 | presse(at)duh.de www.duh.de | www.twitter.com/umwelthilfe |
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Datum: 30.06.2016 - 10:43 Uhr
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