(ots) - Beteiligung der Arbeitnehmer als Zukunftschance
Vor 40 Jahren, am 1. Juli 1976, ist das Mitbestimmungsgesetz in
Kraft getreten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
Peter Weiß:
"Ohne unser Mitbestimmungsmodell wären der wirtschaftliche Erfolg
der Unternehmen in unserem Land, deren internationale
Wettbewerbsfähigkeit und der Wohlstand unserer Gesellschaft nicht
denkbar. Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
schaffen Identifikation mit dem Betrieb und Motivation und können
sich nachweislich positiv auf die Qualität unternehmerischer
Entscheidungen auswirken. Mit der Mitbestimmung bringt unsere
Rechtsordnung zum Ausdruck, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -
ganz im Sinne der Botschaften der Christlichen Soziallehre - mehr
sind als nur Produktivkapital.
Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrer Position,
Einschränkungen des deutschen Mitbestimmungsrechts im Zuge der
europäischen Harmonisierung nicht zuzulassen. Gerade in Zeiten des
rasanten Wandels, wie wir ihn im Zeitalter von Digitalisierung und
Globalisierung erleben, stellt eine funktionierende Mitbestimmung
auch eine große Chance für die Zukunft dar."
Hintergrund: Das Mitbestimmungsgesetz wurde 1976 in der Zeit
sozial-liberalen Koalition auch mit der großen Mehrheit der Stimmen
der Unionsfraktion beschlossen. Das Gesetz regelt die Mitbestimmung
in Betrieben mit über 2000 Beschäftigten. Es ging aus den
Empfehlungen einer Kommission unter Leitung eines bedeutenden
Unionspolitikers, Kurt Biedenkopf, hervor. Den Auftakt für eine
bemerkenswerte Tradition der Mitbestimmung in Deutschland hatten
ebenfalls Christdemokraten gesetzt: Unter Bundeskanzler Konrad
Adenauer und Wirtschaftsminister Ludwig Erhard wurde 1951 das
Montan-Mitbestimmungsgesetz als bisher weitreichendstes
Mitbestimmungsgesetz in Deutschland verabschiedet.
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