(ots) - NIFIS-Vorsitzender RA Dr. Thomas Lapp:
"Großer Lauschangriff von Google vergleichbar mit NSA"
Wer mit einem Android-Smartphone telefoniert, hat eingewilligt,
dass die Metadaten aller seiner Gespräche aufgezeichnet und
ausgewertet werden. So liest es sich in der aktuellen
Datenschutzerklärung von Google vom 25. März dieses Jahres, erklärt
die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V. (www.nifis.de) (NIFIS). Der deutsche Sicherheitsverein gelangt
zu dieser Schlussfolgerung anhand einer gemeinsamen Analyse des
Datenschutztextes von Google mit dem internationalen Information
Security Forum des Diplomatic Council (www.diplomatic-council.org),
eines Think Tank, der die Vereinten Nationen berät.
So räumt sich Google laut Datenschutzerklärung die Möglichkeit
ein, die "Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum
und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen
und Art der Anrufe" in "Telefonieprotokollen" zu erfassen und zu
speichern. Das Telefonat selbst, also das Gespräch, wird wohl nicht
belauscht. "Niemand hört mit", hatte schon US-Präsident Barack Obama
beim Auffliegen der NSA-Affäre abgewiegelt. "Nichts könnte
irreführender sein", widerspricht der NIFIS-Vorsitzende RA Dr. Thomas
Lapp. Er erklärt: "NSA wie Google können aus den Metadaten verknüpft
mit weiteren Informationen tief in die Privatsphäre eindringen,
Beziehungsgeflechte aufspüren und den sozialen Kontext sowohl des
Einzelnen als auch ganzer Bevölkerungsgruppen herausfinden." Er
verweist auf die Experimente mit der Mainway-Datenbank an der
Stanford-Universität; dabei wurden die Android-Metadaten von rund 500
Probanden, die sich freiwillig an dem Feldversuch beteiligten, fünf
Monate lang verfolgt. 91 Prozent der vermeintlich anonymen
Telefonanschlüsse konnten binnen dieser Zeit eindeutig einer Person
zugeordnet werden. Allein anhand der Metadaten waren Rückschlüsse
etwa auf Geschlechtskrankheiten oder außereheliche Affären möglich.
"Wenn jemand die Anonymen Alkoholiker, einen Scheidungsanwalt, eine
Abtreibungsklinik oder eine Call-Girl-Nummer anruft, dann lassen sich
daraus durchaus Schlussfolgerungen ziehen, ohne die Gespräche
mithören zu müssen", nennt der NIFIS-Vorsitzende Dr. Thomas Lapp
plastische Beispiele.
Er erläutert: "Die Datenschutzerklärung von Google dürfte zwar
nach deutschem Recht ungültig sein, weil die informierte Einwilligung
fehlt. Schließlich ist kaum davon auszugehen, dass die meisten
Android-Nutzer verstehen, dass Google sich herausnimmt, die Metadaten
aller ihrer Gespräche auszuwerten. Dieses Verständnis wäre aber die
Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Erklärung. Das ändert
allerdings nichts daran, dass Google genau dieses Recht für sich in
Anspruch nimmt."
"Viele haben sich daran gewöhnt, dass Google alles weiß über ihre
Geräte, ihre Suchanfragen, ihre besuchten Webseiten, ihre E-Mails,
ihren Standort und diese Daten auch eindeutig einer namentlich
bekannten Person zuordnen kann", meint RA Dr. Thomas Lapp. "Aber es
dürfte doch für die meisten eine Überraschung sein, dass sie Google
das Recht einräumen, ihre Telefongespräche zu beobachten, während sie
sich bei NSA & Co. genau darüber empören. Aber sicherlich dient diese
permanente Ãœberwachung nur dazu, um den Nutzern bessere Dienste zur
Verfügung zu stellen, wie es in der Datenschutzerklärung von Google
heißt."
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation,
die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden
Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich
unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach
der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten
in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS
seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt
diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit
zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von
Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.
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