(ots) - Private ambulante Pflegedienste in Brandenburg
sorgen jetzt mit einem Infoblatt für Ärzte für eine reibungslosere
Versorgung von Krankenhauspatienten nach einem Klinikaufenthalt.
"Obwohl die behandelnden Krankenhausärzte neuerdings für die Zeit
nach der Entlassung eines Patienten häusliche Krankenpflege,
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Haushaltshilfen
direkt verordnen können, ging dies bislang in vielen Fällen schief",
erklärt die brandenburgische Landesvorsitzende des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Ellen Fährmann. "In
guter Absicht haben die Klinikärzte die pflegerischen Maßnahmen zum
Beispiel oft für einen längeren Zeitraum verordnet. Damit konnten
unsere Mitgliedsdienste diese Verordnungen aber nicht nutzen",
erklärt Fährmann.
Schon bei kleinen Formfehlern hätten sich die Krankenkassen häufig
geweigert, die Verordnungen aus der Klinik anzuerkennen. "Da reicht
schon ein fehlendes Kreuzchen oder eben ein zu langer Zeitraum, auch
wenn die pflegerischen Leistungen ohnehin längerfristig notwendig
sind", so Fährmann. In der entsprechenden Richtlinie zur häuslichen
Krankenpflege sei aber eindeutig festgelegt, dass Krankenhausärzte
diese Leistungen nur für einen Zeitraum von maximal sieben Tagen
verordnen dürfen. "Um Probleme mit den Krankenkassen zu vermeiden,
sind unsere Dienste dann meist doch schnell zum Hausarzt gefahren, um
sich dort die Verordnung richtig ausstellen zu lassen."
Mit einem instruktiven Informationsblatt für die Klinikärzte soll
sich dies nun ändern. "Dass Krankenhäuser und Pflegedienste gemeinsam
schnell und unkompliziert die häusliche Krankenpflege nach einem
Klinikaufenthalt organisieren können, ist eine wichtige Neuerung.
Wenn wir als Pflegedienste dabei mit unserer Erfahrung Starthilfe
geben und die Ärzte unterstützen können, dann ist das ja auch ein
schönes Zeichen dafür, wie sehr wir inzwischen Hand in Hand
arbeiten", betont die brandenburgische bpa-Landesvorsitzende
Fährmann.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon rund
300 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Sabrina Weiss, bpa-Landesreferentin Brandenburg,
Tel.: 030/338 47 52 50, www.bpa.de