PresseKat - GTÜ-Ratgeber: Sicher in den Urlaub mit Dachbox und Radträger (FOTO)

GTÜ-Ratgeber: Sicher in den Urlaub mit Dachbox und Radträger (FOTO)

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(ots) -
"Achtung Autofahrer! Auf der A8 München Richtung Salzburg zwischen
Anschlussstelle Irschenberg und Rosenheim liegt ein Fahrrad auf der
linken Spur." Gefahrenmeldungen aus dem Verkehrsfunk wie diese häufen
sich in der Urlaubszeit und sind ein Indiz dafür, dass die
Bundesbürger zwar gern mit Sack und Pack verreisen, aber die Ladung,
die nicht mehr ins Auto rein passt, allzu oft nur ungenügend sichern.
Gerissene Spanngurte und Abwürfe von Rädern, Boards und Dachboxen
sind häufig fatale Folgen purer Bequemlichkeit oder schlichten
Unwissens. Denn vielen Verkehrsteilnehmern fehlt es an der
Vorstellungskraft, welchen Belastungen das Ladegut am Auto durch
Fahrtwind, Brems- und Lenkmanöver ausgesetzt ist. Die GTÜ
Gesellschaft für Technische Überwachung gibt wichtige Tipps, damit
das Gepäck am Auto die Fahrt zum Urlaubsort auch problemlos
übersteht.

Der richtige Grundträger fürs Autodach

Ob Dach- oder Heckträger - moderne Autos benötigen nicht nur ein
auf den Einsatzzweck optimiertes System für Räder oder Dachboxen.
Vielmehr braucht man in aller Regel auch einen speziell auf den
jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmten Grundträger, der nur an den dafür
vorgesehenen Befestigungspunkten am Auto sicher montiert werden darf.
Nicht zuletzt dienen die individuellen Konstruktionen dazu, um Lack-
und Blechschäden am Fahrzeug selbst zu vermeiden. Auch für die
vermeintlich universellen Systeme zur Befestigung an einer
Anhängekupplung gelten Einschränkungen. Darauf weist die GTÜ
ausdrücklich hin.

Systeme für die Anhängekupplung müssen ein zusätzliches
Kennzeichen tragen. Die zulässige Stützlast der Anhängekupplung darf
nicht überschritten werden. Für Kupplungen aus Aluminium sind
spezielle Träger notwendig. Die meisten hochwertigen Trägersysteme
sind überdies mit Bremslicht, Blinker und Rücklicht ausgerüstet, die




über die Steckdose der Anhängekupplung angeschlossen werden. Diese
Extra-Beleuchtung ist Pflicht, wenn die fahrzeugeigenen Vorrichtungen
durch den Träger oder dessen Ladung in ihrer Sichtbarkeit
beeinträchtigt werden. Den richtigen Dach- oder Heckträger samt
Befestigung fürs eigene Auto zu finden ist trotz aller Vorschriften
meist gar nicht so schwierig. Auf den Internetseiten der namhaften
Hersteller kann man sich in aller Regel bis zum gewünschten
Fahrzeugtyp durchklicken, um das dazu passende System zu ermitteln.

Auf Sicherheit mit Prädikat achten

Empfehlung der GTÜ: Verwenden Sie keine Träger und kein Zubehör
ohne Kennzeichnung. Das GS-Siegel zum Beispiel bestätigt, dass das
jeweilige Produkt im Sinne der europäischen Rechtsprechung "sicher"
ist. Sichere Spanngurte, mit denen beispielsweise Surfboards oder
Boote auf dem Dachträger verzurrt werden, sind häufig auch mit GS
gekennzeichnet und tragen einen Aufnäher, der die Zurrkraft des Gurts
in daN (= Dekanewton, entspricht der maximalen Zugkraft in Kilogramm)
angibt. Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings
nicht seiner ganz persönlichen Verpflichtung nach § 22 StVO, wonach
die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei
einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht
verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.

Gewichte und Geschwindigkeit beachten

Selbstverständlich darf das Auto für den Urlaub nicht überladen
werden. Aber was ist zu viel? Die mögliche Zuladung lässt sich zwar
aus den Angaben im Fahrzeugschein als Differenz aus dem Gesamtgewicht
und dem Leergewicht errechnen. Die GTÜ weist aber darauf hin, dass
die maximal zulässige Dachlast für Pkw nicht in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist. Die findet sich vielmehr in der Bedienungsanleitung
und beträgt je nach Fahrzeugtyp im Normalfall zwischen 50 und 100
Kilogramm. Dort steht in der Regel auch die zulässige Stützlast für
die Anhängekupplung (meist in ähnlicher Größenordnung). Die Stützlast
findet sich bei nachgerüsteten Kupplungen auch in den dazugehörigen
Zulassungspapieren.

Vermeintlich am großzügigsten lässt es sich bei Fahrradträgern an
der Heckklappe rechnen, denn dort begrenzt die relativ hohe zulässige
Achslast an der Hinterachse die Zuladung. Doch sollte man bedenken,
dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende
Fahrzeugeigengewicht enthalten ist. Grundsätzlich empfiehlt die GTÜ
größte Vorsicht beim Fahren mit Dach- und Heckträgern. Denn es ändert
sich das Fahrverhalten beim Lenken und Bremsen. Außerdem steigen der
Kraftstoffverbrauch und die Seitenwindempfindlichkeit enorm an.

GTÜ-Tipp: Selbst wenn in der Bedienungsanleitung der Träger nicht
eigens darauf hingewiesen wird, sollten Sie möglichst nie die
Autobahnrichtgeschwindigkeit von Tempo 130 überschreiten. Und
überlegen Sie es sich besser zweimal, ehe sie zu viel aufladen.
Besonders kritisch ist zum Beispiel die Beladung mit mehr als drei
Fahrrädern, selbst wenn dabei die zulässigen Gewichtsgrenzen
ordnungsgemäß beachtet werden.

Richtig Montieren und Rangieren

Ohne akkurate Sicherung von Träger und Ladung nützt das beste
Produkt nichts.

Montieren Sie also die Trägersysteme nur mit geeignetem Werkzeug
und beachten Sie die möglicherweise vorgeschriebenen
Anzugsdrehmomente des Herstellers beim Zusammenbau und der Anbringung
am Fahrzeug.

Spannen Sie Zurrgurte niemals über scharfe Kanten und achten Sie
vor deren Verwendung darauf, dass die Gurte keine Risse oder Schnitte
aufweisen und auch sonst völlig unversehrt sind. Besonders geeignet
sind Gurte mit sogenannten Ratschen, die sich solchermaßen
zuverlässig und dauerhaft stramm spannen lassen.

Achten Sie darauf, dass bei Rädträgern die Befestigungsteile für
den Fahrradrahmen wirklich formschlüssig anliegen, damit das gute
Stück auch tatsächlich fest sitzt. Manchmal sind die Rohre nämlich zu
dick oder zu dünn.

Beachten Sie bei der Verwendung von Dachboxen nicht nur die
maximal erlaubte Dachlast für das Fahrzeug, sondern auch die maximale
Beladung für die Box selbst.

Montieren Sie die Box für optimales Fahrverhalten möglichst
mittig, selbst wenn man sie dann etwas schlechter beladen kann.

Montieren Sie die Box so, dass sie (bei Rechtsverkehr) gefahrlos
von der rechten Seite aus beladen werden kann.

Verzurren Sie das Gepäck auch in der Box an den dafür vorgesehenen
Ösen, damit es nicht während der Fahrt verrutschen kann.

Prüfen Sie unterwegs, ob Träger und Ladung noch stramm befestigt
sind.

Sperren Sie alle vorgesehenen Schlösser vor dem Start
grundsätzlich ab, nicht nur, um unbeabsichtigtes Öffnen während der
Fahrt zu verhindern, sondern auch, um Dieben das Handwerk zu
erschweren.

Beim Parken an Beladung denken

Ein wichtiger Tipp der GTÜ-Experten zum Schluss: Vergessen Sie nie
Ihre Ladung auf dem Dach oder am Heck. Sonst kann das Einfahren in
Tiefgaragen und das Rückwärtsparken ausgesprochen teuer werden.



Pressekontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz · Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: goetz(at)gtue.de · http://www.gtue.de


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Datum: 04.07.2016 - 11:00 Uhr
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