(ots) - Deutsche Urlauber, die in Ländern mit Linksverkehr
unterwegs sind, sollten sich auf einige Besonderheiten einstellen.
Wer gegen das Linksfahrgebot verstößt, wird nicht nur von der
heimischen Polizei zur Kasse gebeten. Bei einem selbstverschuldeten
Unfall kann sich die Kaskoversicherung unter Umständen sogar weigern,
für den Fahrzeugschaden aufzukommen.
In vielen Ländern fährt man im Straßenverkehr links. In Europa
gilt das in Großbritannien und Irland sowie auf Malta und Zypern.
Außerhalb Europas fährt man links unter anderem in Australien,
Neuseeland, Indien, Japan, der Dominikanischen Republik, Thailand und
Südafrika.
Der ADAC rät Urlaubern, sich vor der Reise über die Verkehrsregeln
des Urlaubslandes zu informieren und sich im Land selbst langsam mit
den Gegebenheiten des Linksverkehrs vertraut zu machen. Urlauber
sollten einen Mietwagen mit Automatik wählen, denn das Schalten mit
der linken Hand kann mühsam sein.
Das Abbiegen ist für Ungeübte im Linksverkehr besonders
gefährlich. Hier ist darauf zu achten, dass man sich immer in die
linke Fahrspur einordnet. Im Kreisverkehr wird - anders als
hierzulande - im Uhrzeigersinn gefahren. Durch ein Sitzen auf der
gefühlt "falschen" Seite besteht zudem die Neigung, zu nahe an den
Fahrbahnrand zu fahren.
Überholmanöver im Linksverkehr sind besonders gefährlich, da der
Fahrer die Straße nicht einsehen kann. Hinzu kommt, dass der rechte
Außenspiegel nicht asymmetrisch ist und der Verkehr kleiner
dargestellt wird. Der Club rät, mehr den Rückspiegel als den
Außenspiegel zu nutzen.
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Katrin Müllenbach-Schlimme
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