(ots) - Im Urlaub ein paar Stunden ungestört am Strand
liegen oder in Ruhe ein Museum besuchen: Damit dies nicht nur ein
Traum bleibt, vertrauen viele Eltern ihre Sprösslinge der
hoteleigenen Kinderbetreuung an. "Doch wenn etwas passiert, kann es
zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, selbst wenn
der Vertrag mit einem deutschen Reiseveranstalter geschlossen wurde",
sagt Sascha Nuß, Rechts-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Er rät, Betreuungsangebote gründlich zu prüfen.
Schon vor der Reisebuchung lohnt ein genauer Blick: Wie ist die
Betreuung organisiert? Ist das Programm altersgerecht? Welche
Qualifikationen haben die Kinderanimateure? "Wenn der Katalog keine
Auskunft gibt, können Eltern beim Reiseveranstalter nachfragen", so
R+V-Experte Nuß. Er empfiehlt zudem, auf die Sicherheit der
Hotelanlage zu achten: Ein kinderfreundliches Hotel sollte
beispielsweise über ein getrenntes Schwimmbecken für kleine Kinder
verfügen.
Am Urlaubsort sollten Eltern zu allererst die Betreuungsangebote
und die Räumlichkeiten genau in Augenschein nehmen. Freiliegende
Steckdosen, ungesicherte Fenster und niedrige Balkongeländer sind im
Kinderbereich tabu. Gefahrenbereiche wie stark befahrene Straßen oder
Betriebsräume mit giftigen Putzmitteln dürfen für die Kinder nicht
zugänglich sein. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass die Kinder
die Animation nicht unbeobachtet verlassen können.
Ein aufmerksamer Blick der Eltern sollte auch den Betreuern
gelten: Wie viele Betreuer kümmern sich um wie viele Kinder? Machen
sie einen kompetenten Eindruck? Wer auf Nummer Sicher gehen will,
kann sich einen Nachweis der Qualifikationen zeigen lassen.
Besonders enttäuschend ist, wenn die Kinderbetreuung nicht der
Beschreibung im Katalog entspricht. In einem solchen Fall können die
Eltern das direkt beim Reiseveranstalter reklamieren und unter
Umständen den Reisepreis mindern. Dasselbe gilt für gravierende
Mängel, beispielsweise völlig marode Spielgeräte. Tipp des
R+V-Infocenters: Mängel fotografieren und bereits vor Ort melden.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
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