(ots) -
Bearbeitung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt in Köln
In seiner Sitzung am heutigen Mittwoch hat der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages die Richtlinie zur Umsetzung einer
Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter beschlossen. Dazu
erklären der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und
deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Klaus Brähmig und der Erste Stellvertretende Vorsitzende der Gruppe,
Bernd Fabritius:
"Bereits im vergangenen Jahr hat der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages beschlossen, für die Entschädigung ziviler
deutscher Zwangsarbeiter in den nächsten drei Jahren insgesamt 50
Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit wurde auf Initiative
von CDU und CSU ein zentrales Anliegen der deutschen
Heimatvertriebenen erfüllt. Der besondere Dank gilt dem zuständigen
Berichterstatter der CDU/CSU im Haushaltsausschuss, Reinhard Brandl,
der sich maßgeblich für das Zustandekommen dieser
Entschädigungsleistung eingesetzt hat. Die heute vom
Haushaltsausschuss verabschiedete Richtlinie, die vom
Bundesministerium des Innern unter Einbeziehung der Verbände
erarbeitet wurde, regelt die Umsetzung der Einmalzahlung in Höhe von
2.500 Euro pro Leistungsempfänger. Sie tritt am 1. August 2016 in
Kraft. Die Durchführung des Entschädigungsverfahrens obliegt dem
Bundesverwaltungsamt in Köln, das in Kürze dazu nähere Informationen
veröffentlichen wird.
Die Umsetzung dieser langjährigen politischen Forderung der Gruppe
der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der
CDU/CSU-Fraktion schließt eine seit langem bestehende
Gerechtigkeitslücke. Das große Leid, das viele Zivilpersonen aufgrund
ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit in Folge des Zweiten
Weltkrieges unverschuldet zu ertragen hatten, erfährt auf diese Weise
eine symbolische Anerkennung und ist eine wichtige Geste der
Wertschätzung für diese große Opfergruppe."
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