(ots) - Nein heißt nein-Lösung schützt sexuelle
Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber
Am heutigen Donnerstag steht der Beschluss des Gesetzentwurfs zur
Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung auf der
Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der ursprüngliche
Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas musste grundlegend
überarbeitet werden. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Mit dem von der Koalition eingebrachten Änderungen setzen wir -
anders als der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium - das Prinzip
"Nein heißt Nein" im deutschen Strafrecht um. Fortan ist die "rote
Linie" immer dann überschritten, wenn jemand gegen den erkennbaren
Willen des Opfers verstößt. Damit kommt das sexuelle
Selbstbestimmungsrecht voll zur Geltung. Das ist ein großer Erfolg
für die Frauen in der Union, die schon früh diese Regelung gefordert
hatten. In der "Mainzer Erklärung" der Union war dieser Grundsatz im
Februar bereits gefordert worden.
Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe. "Grapschen"
wird jetzt endlich als das bestraft, was es ist: ein massiver und
traumatisierender Ãœbergriff.
Für die Union war es besonders wichtig, dass sie sich mit der
Forderung eines Straftatbestandes für Übergriffe, die aus Gruppen
heraus begangen werden, durchsetzen konnten. Täter solcher
Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder
Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur
Rechenschaft gezogen werden. Der Vorsatz des Täters, der sich an
einer Gruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung von
Straftaten bedrängt, muss sich nicht auf die konkrete Tat gegen die
sexuelle Selbstbestimmung beziehen. Der Täter kann sich also nicht
mehr damit herausreden, dass er davon ausgegangen sei, dass nur ein
Diebstahl oder Raub begangen werden sollte."
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