(ots) - Prostitutionsmarkt wird endlich geregelt
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das
Prostituiertenschutzgesetz. Dazu erklären die Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der
frauenpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg:
Nadine Schön: "Mit dem Prostituiertenschutzgesetz geben wir den
Ländern ein gutes Instrumentarium an die Hand, um mehr Licht,
Transparenz und damit Schutz in das bisher kaum zugängliche und
unregulierte Prostitutionsmilieu zu bringen. Nun müssen die Länder
diese Instrumente auch nutzen.
Der Hartnäckigkeit der CDU/CSU-Fraktion in den Verhandlungen mit
dem Koalitionspartner ist es zu verdanken, dass Frauen und Männer,
die in der Prostitution tätig sind, künftig wirksam vor
Fremdbestimmung und Ausbeutung geschützt werden. Wir stellen sicher,
dass sie bei der Anmeldung ihrer Tätigkeit und den
Gesundheitsberatungen regemäßig Kontakte zu vertraulichen Stellen
außerhalb des Milieus haben werden.
Das Betreiben einer Prostitutionsstätte ist künftig nur dann
zulässig, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde
vorliegt. Dazu muss sich der Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung
unterziehen und sein Betrieb umfassende räumliche, hygienische,
gesundheitliche und sicherheitsbezogene Voraussetzungen erfüllen. Die
Zeiten, in denen eine Pommesbude einer wesentlich strengeren
Kontrolle unterlag als ein Bordell, sind damit endgültig vorbei."
Marcus Weinberg: "Das neue Prostituiertenschutzgesetz ist eine
Kampfansage an Zuhälter, Ausbeuter und Frauenhändler. Der
kontrollfreie Zustand seit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz von
2002 hat nur einer Seite gedient, den Vermietern von Laufhäusern, den
Bordellbetreibern und den Zuhältern. Die Prostituierten dagegen
wurden jünger, elender und hilfloser. Sie sind meist kaum der
deutschen Sprache mächtig und werden als Frischfleisch von Stadt zu
Stadt verbracht, angelockt über die Loverboy-Methode. Oft wissen sie
nicht einmal, wo sie sich gerade aufhalten.
Stärkere Kontrollen, mehr Polizeipräsenz, restriktive
Erlaubniserteilung für Betriebe und mehr Beratung über die Rechte,
Pflichten und Hilfsangebote werden diese Frauen und Männer schützen.
Den Vorteil von stärkeren Kontrollen wird man auch an den Preisen
ablesen können. So liegt heute schon in bayerischen Städten, in denen
die Polizei aktiv kontrolliert, das Preisniveau für die gleiche
Dienstleistung deutlich höher als in laxen Bundesländern. In Augsburg
zum Beispiel liegt der Preis bei 50 Euro. In Nordrhein-Westfalen
bekommt ein Freier die gleiche 'Dienstleistung' - dank der rot-grünen
Ideologie, den Markt möglichst unbehelligt zu lassen - schon für die
Hälfte.
Das neue Gesetz ist auch eine Kampfansage an diejenigen, die
meinen, für Geld könnten sie mit der Prostituierten alles machen.
Nein, können sie nicht. Betriebskonzepte und Veranstaltungen mit
Gang-Bang-Partys, Flat-Rate-Angebote, Sex mit Schwangeren werden
nicht genehmigungsfähig sein - auch nicht unverhältnismäßig hohe,
ausbeuterische Mieten. Kondome zu benutzen ist Pflicht. Weisungen
über das Ob, die Art oder die Weise der sexuellen Dienstleistung sind
tabu. Die Prostituierten werden regelmäßig über ihre Rechte und
Pflichten, Krankenversicherung, über Hilfsangebote und
Gesundheitsschutz und Ausstiegsmöglichkeiten, insbesondere bei
Schwangerschaft, aufgeklärt. Beratungseinrichtungen und
Gesundheitsbehörden erhalten Zutrittsrechte zu den
Prostitutionsstätten und Freier von Zwangsprostituierten werden
bestraft.
Alle selbstbestimmt tätigen Prostituierten werden dagegen kaum
behelligt. Vielmehr werden sie von höheren Preisen profitieren. Ein
guter Tag für die Prostituierten - ein schlechter für die Ausbeuter."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de