Immer mehr Menschen sind im Rentenalter erwerbstätig, weil es ihnen Freude macht und für ein gutes Zusatzeinkommen sorgt. Vielen ist nicht bewusst, dass sich mit dem Rentenalter einige finanzielle Rahmenbedingungen ändern. Die VZ-Experten geben Tipps, wie man sie sich zunutze macht und viel Geld sparen kann.
(firmenpresse) - Die Gründe, im Rentenalter erwerbstätig zu bleiben, sind vielfältig. Für viele sind die Freude am Beruf, die damit verbundenen sozialen Kontakte und die Weitergabe von Erfahrung wichtig. Andere haben eine gut laufende Firma, arbeiten im Familienbetrieb weiter mit oder sind auf Projektbasis tätig, zum Beispiel als Berater.
Damit sich ihr Engagement finanziell bestmöglich lohnt, sollte jeder diese fünf wichtigsten Fragen für sich klären. Die VZ-Experten geben Antworten.
Sollte ich besser angestellt oder selbständig tätig sein?
Im Ruhestand kann es sich anbieten, den Status zu wechseln. Angestellte, die im Ruhestand weiterhin für ihren Arbeitgeber tätig sind, tun dies oft als Selbständige. Vor allem Beschäftigte in gehobenen Positionen erhalten oft Beraterverträge oder führen auf dieser Basis größere Projekte zu Ende. Als freie Mitarbeiter auf Honorarbasis lässt sich dies flexibler gestalten als mit einem festen Arbeitsvertrag. Umgekehrt kann es zum Beispiel bei Familienbetrieben von Vorteil sein, wenn sich die vormals geschäftsführenden Senioren zum Beispiel in Form eines Mini-Jobs fest anstellen lassen.
Wie viel darf ich als FrĂĽhrentner hinzuverdienen?
Wenn Sie als Früh- oder Teilrentner die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und zu viel verdienen, wird Ihre Rente gekürzt. Diese Hinzuverdienstgrenze fällt erst weg, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben!
Als Frührentner dürfen Sie 450 Euro im Monat verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Haben Sie mehr als einen Mini-Job, wird die Rente um mindestens ein Drittel gekürzt. Schon eine geringe Überschreitung führt dazu, dass Sie unterm Strich weniger Einkommen haben. Beziehen Sie zusätzlich noch eine Witwen- oder Witwerrente, wird auch diese oberhalb eines Freibetrags von 741 Euro gekürzt.
Wenn Sie vor dem Rentenalter eine Teilrente beziehen, wird Ihnen Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze mit dem Rentenbescheid mitgeteilt. Die können Sie auch selbst ausrechnen: Multiplizieren Sie das allgemeine Durchschnittseinkommen (aktuell 2.905 Euro) mit Ihren Entgeltpunkten aus den letzten drei Kalenderjahren und dem Faktor Ihrer Teilrente (bei einer 1/3-Teilrente 0,25, bei einer 1/2-Teilrente 0,19 und bei einer 2/3-Teilrente 0,13).
Tipp: Am besten lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen und Möglichkeiten beraten.
Was zählt als Hinzuverdienst und was nicht?
Zum Hinzuverdienst zählen das Bruttogehalt und Einkünfte wie Vorruhestandsgelder, Bezüge aus öffentlichen Ämtern und Abgeordneten-Diäten. Ebenso hinzugezählt werden Gewinne aus einem eigenen Gewerbebetrieb (z. B. auch aus Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach), aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit und aus der Land- und Forstwirtschaft.
Nicht berücksichtigt werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden. Das gleiche gilt für Rentenzahlungen aus der betrieblichen Vorsorge und aus Riester- und Rürup-Verträgen.
Lohnt es sich, die gesetzliche Rente später zu beziehen?
Sind Sie noch nicht auf die Rente angewiesen, könnten Sie den Rentenbeginn aufschieben. Pro aufgeschobenem Monat steigern Sie so Ihre Rente um 0,5 Prozent. Nach ein oder zwei Jahren haben Sie Ihre Rente um 6 Prozent beziehungsweise 12 Prozent erhöht. Das lohnt sich aber nur auf den ersten Blick, da die Rentenzahlungen in dieser Zeit ja wegfallen. Unterm Strich lohnt sich das Aufschieben daher nur, wenn man ein relativ hohes Alter erreicht.
Das verdeutlicht ein vereinfachtes Beispiel (ohne Zins- und Steuereffekt). Ihr gesetzlicher Rentenanspruch mit 67 beträgt 1.500 Euro pro Monat. Sie schieben den Rentenbezug um ein Jahr auf und erhalten dadurch pro Monat 90 Euro mehr Rente (12 Monate x 0,5 Prozent = 6 Prozent; von 1.500 Euro = 90 Euro). Allerdings erhalten Sie in diesem Jahr keine Rente (1.500 Euro x 12 Monate = 18.000 Euro). Diesen Verlust haben Sie bei Ihrem jährlichen Renten-Plus von 1.080 Euro (12 x 90 Euro) erst nach fast 17 Jahren – also wenn Sie 84 sind – wieder drin.
Ist auch bei anderen Renten ein Aufschub möglich?
Bei betrieblichen Rentenversicherungen, Versorgungswerken und privaten Rentenversicherungen sind oft individuelle Regelungen vorgesehen oder möglich. Erkundigen Sie sich daher am besten frühzeitig bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise beim Versicherungsträger über Ihre Optionen und um wie viel sich die Rente bei einem Aufschub erhöht.
Die Riester-Rente müssen Sie spätestens ab dem 1. Januar nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Die Rürup-Rente können Sie (je nach Anbieter) bis zum 75. Lebensjahr aufschieben. Allerdings empfiehlt sich dies nicht, da der Zeitraum des Rentenbezugs stark verkürzt wird und kein Kapitalwahlrecht besteht.
Tipp: Lassen Sie sich weit vor dem Rentenalter beraten
Verschiedene Einkunftsarten, Steuern, Hinzuverdienstgrenzen und Fristen: Wer seine Möglichkeiten nicht ausschöpft oder wichtige Termine versäumt, zahlt womöglich zu viel. Wer im Rentenalter erwerbstätig bleiben möchte, sollte sich rechtzeitig bei allen Versicherungsträgern über seine Ansprüche und Optionen informieren.
Merkblatt zum Thema Erwerbstätig im Ruhestand
Weitere Informationen bietet das Merkblatt „Erwerbstätig im Ruhestand“, das kostenfrei beim VZ VermögensZentrum erhältlich ist. Es gibt einen Überblick, worauf erwerbstätige Rentner achten müssen und welche Möglichkeiten sie nutzen sollten.
Das Merkblatt ist erhältlich unter: Siehe Weitere Infos zur Pressemeldung.
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