(ots) - Fraktionsübergreifender Antrag im Bundestag
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag über einen
fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zur Entschädigung von Radargeschädigten der Bundeswehr und der
damaligen Nationalen Volksarmee der DDR (NVA). Dazu erklären der
verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Henning Otte, und der Obmann Ingo Gädechens Folgendes.
Henning Otte:
"Wir wissen um unsere Verantwortung gegenüber den ehemaligen
Angehörigen der Bundeswehr sowie der Nationalen Volksarmee der DDR,
welche während ihres Dienstes gesundheitsschädlicher Radarstrahlung
ausgesetzt waren. Wer infolge seines militärischen Dienstes erkrankt,
muss gewiss sein können, dass ihm eine entsprechende Fürsorge
zukommt. Daher bemüht sich die Bundeswehr bereits seit 2001 um eine
unbürokratische Entschädigung der Betroffenen.
Um nochmals Verbesserungen für Geschädigte zu erzielen, haben wir
einen fraktionsübergreifenden Antrag an die Bundesregierung gestellt.
Dabei gilt es, den Betroffenen den Zugang zu angemessenen Leistungen
zu erleichtern. "
Ingo Gädechens:
"Auf Grundlage eines vereinfachten Anerkennungsverfahrens sind in
den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Betroffene entschädigt
worden. Gleichwohl ist es der politische Wille, weitere
Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen. Insbesondere
hinsichtlich der Dauer der Verwaltungsverfahren sowie mit Blick auf
bestimmte Krankheitsbilder besteht Nachbesserungsbedarf. Der
Bundestag hat daher in einem fraktionsübergreifenden Antrag die
Bundesregierung dazu aufgefordert zu prüfen, ob weitere Krankheiten
in den Entschädigungskatalog aufgenommen werden können. Klar ist, es
muss auch in Zukunft einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen einer
bestimmten Tätigkeit und einer nachfolgenden Erkrankung geben. Nur so
erhalten alle Betroffenen eine faire Chance auf Entschädigung."
Hintergrund:
Wie viele Soldatinnen und Soldaten zwischen den 1950er und den
1980er Jahren Gesundheitsschäden - insbesondere Krebserkrankungen -
durch ihre Arbeit an militärischen Radaranlagen erlitten, ist nicht
genau bekannt. Die Betroffenen waren in ihrem Dienst Röntgen- und
Mikrowellenstrahlung ausgesetzt. Bei der damals üblichen
Radartechnologie, die in Flugzeugen, an Raketenstellungen, in Panzern
und auf Schiffen eingesetzt wurde, entstand als Nebenprodukt
Röntgenstrahlung. Dieser Strahlung war das Personal aufgrund
fehlender oder unzureichender Schutzmaßnahmen über längere Zeiträume
ausgesetzt.
Bereits im Jahr 2001 hatte die Bundeswehr ihre Verantwortung
grundsätzlich anerkannt und unbürokratische Entschädigung zugesagt.
Eine Expertenkommission gab 2003 Empfehlungen zur
Entschädigungspraxis. Viele Betroffene beklagen jedoch, dass sie
jahrelang - auch mithilfe von Selbsthilfegruppen - um eine
Anerkennung ihrer Ansprüche kämpfen mussten.
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