(ots) - Bundestag verabschiedet Integrationsgesetz
Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Bundestag das neue
Integrationsgesetz, in dessen Mittelpunkt das Prinzip des "Förderns
und Forderns" steht. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:
"Das Gesetz begreift Integration als beidseitigen Prozess, den
sowohl der Staat als auch die Schutzsuchenden selbst antreiben. Wir
bieten Schutzsuchenden Integrationsangebote,
Qualifizierungsmöglichkeiten für einen verbesserten Zugang zum
Arbeitsmarkt und weitere Unterstützungsangebote. Unter anderem
schaffen wir 100.000 Arbeitsgelegenheiten, sogenannte Ein-Euro-Jobs,
um Flüchtlingen ein niedrigschwelliges Arbeitsangebot zu machen. Wir
stellen sicher, dass Asylbewerber und Geduldete, die sich in einer
betrieblichen Ausbildung befinden, für die gesamte Zeit der
Ausbildung bleiben können. Das schafft Rechtssicherheit für den
Auszubildenden und vor allem auch für den Betrieb. Zudem entfällt in
Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit die Vorrangprüfung für
Asylbewerber und Geduldete. Auch die Branche der Zeitarbeit öffnen
wir für Asylbewerber.
Wir erwarten aber auch, dass Schutzsuchende die Integrations- und
Qualifizierungsangebote annehmen und selbst aktiv werden. Wer
dauerhaft in Deutschland Fuß fassen will, muss seinen Lebensunterhalt
langfristig selbst bestreiten können. Voraussetzung dafür ist das
Beherrschen der deutschen Sprache, eine berufliche Perspektive und
auch der Wille zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer die
Angebote vom Bund nicht in Anspruch nimmt, zeigt keine Bereitschaft,
Teil unserer Gesellschaft zu werden. In diesem Fall sind
Leistungskürzungen die logische Schlussfolgerung. Wir wollen damit
ein ganz klares Signal senden: Wer sich anstrengt, wird belohnt."
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