(ots) - Frauenhauskoordinierung begrüßt die heute im
Bundestag beschlossene Sexualstrafrechtsreform als wichtigen und
historischen Meilenstein bei der Durchsetzung der Rechte von Frauen
und Männern auf ein Leben ohne sexualisierte Gewalt. Im neuen § 177
des Strafgesetzbuches sind nun alle sexuellen Handlungen gegen den
"erkennbaren Willen" einer anderen Person strafbar. Insbesondere
wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" umgesetzt, der auch in der
Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) verankert
ist.
Frauenorganisationen in Deutschland fordern seit langem die
Schließung der rechtlichen Lücken im Strafrecht. Das Bündnis von
Frauenorganisationen "Nein heißt Nein", in dem auch
Frauenhauskoordinierung vertreten ist, hat sich intensiv für eine
grundlegende Reform des Sexualstrafrechts eingesetzt.
Frauenhauskoordinierung kritisiert die Folgen des neu
formulierten § 177 für die Ausweisungsbestimmungen im
Aufenthaltsgesetz. Diese Verschärfung des Asylrechtes setzt falsche
Signale und suggeriert, dass Gewalt gegen Frauen vor allem ein
Problem von zugewanderten Menschen ist. Das entspricht weder
vorliegenden Forschungsergebnissen noch den Praxiserfahrungen der
Frauenhäuser und Fachberatungsstellen: Gewalt gegen Frauen ist in
Deutschland ein verbreitetes Problem in allen Bevölkerungsgruppen,
jede 3. bis 4. Frau in Deutschland ist von körperlicher und/oder
sexualisierter Gewalt betroffen. Die Täter kommen aus allen Gruppen
der Bevölkerung.
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