(ots) - Pflegebedürftige Menschen, die in ihrer Wohnung
bleiben wollen, können für Umbauten Zuschüsse und Förderungen
beantragen. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" rät, sich
vorab zu informieren, beispielsweise bei einer auf diese Form des
Nachrüstens spezialisierten Wohnberatungsstelle. "Manche Leute bauen
um und stellen hinterher fest, dass sie dafür einen Zuschuss hätten
bekommen können. Aber dann ist es zu spät", sagt Yvonne Jahn von der
Gesellschaft für Prävention im Alter in Magdeburg. Auf jeden Fall
sollte man den Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro der Pflegekasse
für fest installierte Umbauten nutzen, zum Beispiel für Bad oder WC.
Für bewegliche oder kleinere Hilfsmittel wie mobile Rampen oder
Stützgriffe kann man vom Arzt eine Verordnung verlangen. Eigentümer,
die Barrieren in einer Wohnung verringern wollen, können zudem bei
der KfW-Förderbank einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro
beantragen. Alternativ bietet die KfW einen günstigen Kredit von bis
zu 50.000 Euro. Weitere Fördermöglichkeiten gibt es je nach
individueller Situation bei der gesetzlichen Unfallversicherung, den
Rentenversicherungsträgern, der Arbeitsagentur sowie den
Bundesländern.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7/2016 A liegt in den
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