(ots) - Bereits seit langer Zeit beklagen
Verbraucherschützer, dass ein Kunde bei gleicher finanzieller und
versicherungstechnischer Ausgangssituation bei zehn verschiedenen
Beratern auch zehn verschiedene Empfehlungen erhält. Doch darf das
wirklich sein? Vergleicht man den Kunden mit einem Patienten, so will
der auf seine Blutprobe von zehn Ärzten auch nur eine stimmige
Diagnose erhalten.
Als Konsequenz dieser Problematik schließen Verbraucher häufig die
falschen Anlagevorschläge oder Versicherungspolicen ab. Die Ursachen
dafür sind oft sehr unterschiedlich und reichen von mangelhafter
Aufklärung bis hin zu provisionsoptimierter Beratung.
Viele Häuser geben sich zwar mittlerweile eigene Standards, doch
drei oder vier Standards, die sich im Detail doch immer
unterscheiden, stellen noch keine echte Lösung des Dilemmas dar.
Endlich kommt nun Bewegung in die Thematik. Nach einem langen
Prozess wird es im kommenden Jahr erstmals eine DIN Norm für die
Finanzberatung von Privathaushalten geben. Das ist deshalb neu, da
man die DIN bislang nur im Rahmen von Verpackungen, Produkten und
Fertigungsverfahren kennt. Nun entsteht erstmals eine Norm für die
Dienstleistung "Finanzberatung".
Die Standards für diese Norm wurden am Institut für Normung in
Berlin gemeinsam mit einem 40 köpfigen Expertengremium, bestehend aus
Vertretern der Versicherungsbranche, Großbanken,
Finanzdienstleistern, Verbraucherschützern sowie dem Ministerium der
Justiz, entwickelt.
"Wenn es tatsächlich gelingt, erstmals eine DIN Norm für die
Finanzbranche zu entwickeln, wäre dies ein großer Fortschritt",
klingt es aus dem Ministerium der Justiz.
Die Idee eines einheitlichen Standards stammt von Dr. Klaus Möller
und seinem Team. Er ist seit dem Jahr 2011 Geschäftsführer des
Beratungsunternehmens DEFINO (Abk. Deutsche Finanznorm) und hat diese
Idee eines normierten Beratungsprozesses dem DIN in Berlin 2012
vorgetragen.
Eine DIN Spezifikation (DIN SPEC 77222), also eine Vorstufe einer
DIN Norm ist bereits in Kraft. Sie regelt auf insgesamt 52 Seiten die
wichtigsten Pflichten eines Bank- oder Finanzberaters. Im Kern werden
dort klare Priorisierungen einzelner Bedarfe oder Produkte geregelt
und darüber hinaus auch die sinnvollen Soll- bzw. Zielwerte für die
Lösung.
Über die Gesellschaft für Qualitätsprüfung (GfQ):
Die GfQ (www.G-f-Q.de) ist eine Gesellschaft, die sich
ausschließlich mit der fundierten Qualitätsprüfung auf Basis von
erkannten Qualitätsstandards und Normen beschäftigt. Vor dem
Hintergrund gibt es drei Themenbereiche, die die GfQ für ein
ganzheitliches und nachhaltiges Qualitätsmanagement im Bereich
"Banking" anbietet: den City Contest als Verbrauchertest auf Basis
der DIN SPEC 77222, Prozess-Zertifizierungen für alle relevanten
Bedarfsfelder und Kundengruppen und die Mitwirkung bei der Konzeption
von Qualitätscockpits in Filialbanken.
Weitere Quellen: www.geprüfte-Beratungsqualität.de
Pressekontakt:
Gesellschaft für Qualitätsprüfung mbH
Eberhardstraße 51
70173 Stuttgart
Markus Gauder, Geschäftsführer
Telefon 0711 - 553 249 99
E-Mail: info(at)g-f-q.de
www.G-f-Q.de