PresseKat - Zentralverband der Dachdecker begrüßt Beschlüsse zur Flexi-Rente

Zentralverband der Dachdecker begrüßt Beschlüsse zur Flexi-Rente

ID: 1378060

(ots) - Die Große Koalition hat sich über Eckpunkte der
sogenannten Flexi-Rente geeinigt. Künftig soll es ab dem 63.
Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen. Die
Bundesregierung will damit Arbeitnehmern einen flexiblen Ãœbergang in
die Rente ermöglichen. Wer bereits mit 63 Jahren in Teilrente geht,
soll mehr vom Zuverdienst behalten können. Auch soll es attraktiver
werden, nach Erreichen des regulären Rentenalters in Teilzeit
weiterzuarbeiten. Da Fachkräfte gesucht werden, verlieren Betriebe
nicht von heute auf morgen erfahrene Mitarbeiter.

Zu den Beschlüssen erklärt Karl-Heinz Schneider, Präsident des
Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH): "Der ZVDH
begrüßt die Einigung der Koalition zum Thema Flexi-Rente. Erfreulich
ist dabei, dass die langjährige Forderung des Handwerks nach
flexibleren Regelungen beim Zuverdienst berücksichtigt wurde. Auch
der Wegfall der Arbeitgeber-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für
erwerbstätige Rentner sehen wir positiv. Mit diesen Neuerungen werden
echte Anreize geschaffen, um auch nach Eintritt ins Rentenalter
weiterzuarbeiten. Dies kann ein Beitrag zur Fachkräftesicherung im
Handwerk sein. Auch im Dachdeckerhandwerk ist es durchaus
vorstellbar, alt gediente Mitarbeiter beratend einzusetzen, zum
Beispiel im Ausbildungsbereich."

Gegenwärtige Rechtslage

Derzeit wird bei einer Teilrente mit 63 die Rente ab einer
Zuverdienstgrenze von 450 Euro stark gekürzt. Je nach Höhe des
Zuverdienstes sinkt sie auf bis zu einem Drittel der Vollrente.
Geplant ist, diese Stufenregelung ganz wegfallen zu lassen. Auch das
Arbeiten über die Grenze für die Regelaltersrente (gegenwärtig 65
Jahre und vier Monate) soll sich stärker auszahlen. Die Arbeitnehmer
sollen dafür Rentenbeiträge zahlen können, die dann zu einer Erhöhung




der Rente führen. Derzeit zahlen Arbeitgeber bei der Beschäftigung
eines Altersrentners den Arbeitgeberanteil, ohne dass sich das für
den Betroffenen rentensteigernd auswirkt.

Entlastung von Unternehmen

Unternehmen, die Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus
beschäftigen, werden entlastet. Bisher müssen sie 1,5 Prozent des
Lohns in die Arbeitslosenversicherung zahlen, das wird entfallen.

Bild Karl-Heinz Schneider, ZVDH-Präsident:
http://bit.ly/KH-Schneider-2016 (Copyright ZVDH)



Pressekontakt:
Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH)
Fritz-Reuter-Str. 1, D-50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
Fax 0221-398038-512
E-Mail cbuettner(at)dachdecker.de
www.dachdecker.de


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Datum: 08.07.2016 - 12:15 Uhr
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