(ots) - Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von
"Meister-BAföG" war 2015 erstmals seit sieben Jahren rückläufig. Im
Vergleich zum Vorjahr nahmen 5,7 % (9 800) Geförderte weniger an
einer Fortbildungsmaßnahme teil. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, erhielten in Deutschland 2015 damit etwa 162 000
Personen "Meister-BAföG"-Leistungen nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl nahm
gegenüber 2014 um 5,5 % auf 111 000 ab. Die Zahl der Frauen mit
"Meister-BAföG" sank im gleichen Zeitraum um 6,1 % auf 51 000.
Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem
AFBG waren 2015 - wie auch im Vorjahr - bei den Männern der geprüfte
Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften
Maschinenbautechniker und dem Kraftfahrzeugtechnikermeister. Die
häufigsten Berufe bei den Frauen waren die staatlich geprüfte
Erzieherin, gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin und der
Friseurmeisterin.
Mit dem "Meister-BAföG" werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den
Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell
unterstützt. An Förderleistungen standen im Jahr 2015 insgesamt 558
Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 5,0 % weniger als im Vorjahr.
Von den Förderleistungen entfielen rund 377 Millionen Euro auf
Darlehen und 181 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten
erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren (76 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (97
Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) und
zur Kinderbetreuung (1 Million Euro).
Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (172
Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (194 Millionen Euro), für
den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro), für die Kosten während
der Prüfungsvorbereitungsphase (2 Millionen Euro) und für die
Anfertigung des "Meisterstücks" (1 Million Euro) bewilligt. Ob die
Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen,
können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für
Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2015 Darlehen in Höhe von
rund 288 Millionen Euro.
Geförderten Personen werden auf Antrag nach erfolgreichem
Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme 25 % ihres Restdarlehens zum
Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr 2015 erhielten rund 31 000 Personen
einen Darlehenserlass im Wert von insgesamt 24 Millionen Euro.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Udo Kleinegees, Telefon: +49 (0) 611 / 75 28 57,
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