(ots) -
Auf einer Wohnstraße kommen sich zwei Autos entgegen und halten
gleichzeitig vor einer Fahrbahnverengung. Wer fährt als erstes? Kein
Problem, wenn einer der beiden Fahrer mit einem Handzeichen
signalisiert, dass er dem anderen den Vortritt lässt. Schon ist die
Sache geklärt und der Verkehr fließt wieder. In vielen Situationen
sind Verkehrsteilnehmer darauf angewiesen, sich zu verständigen.
Freundlichkeit und klare Signale helfen dabei. Daran erinnert der
Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Die Möglichkeiten, im Straßenverkehr miteinander zu kommunizieren,
sind begrenzt. Mit dem Blinker kann die Absicht zu einem Spurwechsel
oder zum Abbiegen mitgeteilt werden. Wer mit dem Rad fährt, nutzt
dazu das Handzeichen. Oft wird dieses Signal "vergessen", sei es in
der Hektik des dichten Verkehrs oder aus Bequemlichkeit. Dies kann zu
gefährlichen Situationen führen, wissen die Experten des DVR, weil
sich der nachfolgende Verkehr darauf einstellen muss, wenn jemand die
Spur wechseln, abbiegen oder am Fahrbahnrand anhalten will. Auch wer
in einen Kreisverkehr einfahren will, ist darauf angewiesen, dass die
anderen rechtzeitig signalisieren, ob sie den Kreisverkehr verlassen
oder ihm weiter folgen wollen.
Hupe und Lichthupe sind Gefahr- und Warnzeichen. Man kann sie
immer dann einsetzen, wenn man sich gefährdet fühlt. Gehupt werden
darf zum Beispiel dann, wenn jemand aus einer Parkbucht losfahren
will und nicht gesehen hat, dass man sich mit seinem Fahrzeug von
hinten nähert. Nicht eingesetzt werden darf die Hupe hingegen zur
Begrüßung oder als Abschiedssignal. Der zweckentfremdete Einsatz der
Hupe kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden.
Generell ist es sinnvoll, im Straßenverkehr Blickkontakt
aufzunehmen, ganz gleich, ob die Personen mit dem Auto, dem Rad oder
zu Fuß unterwegs sind. Diese wissen dann, dass sie gesehen wurden und
beachtet werden. Aber auch für einen selbst kann der Blickkontakt von
Bedeutung sein, wenn man zum Beispiel mit dem Rad unterwegs ist und
ein Fahrzeug abbiegen und den Radweg kreuzen will.
Leider werden im Straßenverkehr auch Gestik und Mimik zur
Herabsetzung und Beleidigung benutzt, beispielsweise das
Herausstrecken der Zunge, das Tippen an die Stirn, der
"Scheibenwischer" oder der hochgehaltene Mittelfinger. Solche Zeichen
wirken aggressiv und vergiften das Klima im Straßenverkehr. Der DVR
weist darauf hin, dass es sich dabei um Beleidigungen handelt, die
ebenso wie verbale Beschimpfungen strafbar sind. So wurden zum
Beispiel für den "Stinkefinger" Geldstrafen von mehreren Tausend Euro
verhängt.
Der DVR appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer, auch in angespannten Situationen freundlich zu
bleiben und sich partnerschaftlich und rücksichtsvoll zu verhalten.
Wenn jemand mal etwas falsch gemacht hat, hilft ein Lächeln, und
schon ist die Situation entspannt. Dann klappt es auch mit der
Verständigung.
Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.
Pressekontakt:
Sven Rademacher
Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
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