(ots) -
Wer im Freien arbeitet, bekommt mehr Sonne und damit
krebserzeugende ultraviolette Strahlung ab als andere Beschäftigte.
Wie stark sonnenbelastet welche Berufe tatsächlich sind, darüber
fehlten bislang präzise Angaben. Diese Wissenslücke hat das Institut
für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
nun geschlossen. Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat es
detaillierte Belastungsdaten für die verschiedensten Tätigkeiten in
Außenbereichen gesammelt und ausgewertet. Das Ergebnis: Über die
Sommermonate ist die Belastung der betroffenen Berufsgruppen so
verschieden wie ihre Arbeit. Maßgeschneiderte Prävention ist deshalb
wichtig.
Seit 2015 kann weißer Hautkrebs durch Sonnenstrahlung als
Berufskrankheit anerkannt werden. Das betrifft vor allem Menschen,
die beruflich viel im Freien arbeiten. Im Fall einer Berufskrankheit
leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie nutzt aber auch alle
geeigneten Mittel, um Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu
lassen. "Dafür brauchen wir sehr genaue Informationen darüber, für
welche Beschäftigten die Belastung besonders hoch ist", sagt Dr.
Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eichendorf: "Nur dann können
wir zielgerichtete und wirksame Präventionsmaßnahmen ergreifen."
Diese Informationen hat das IFA als Ergebnis einer groß angelegten
Untersuchung an bislang 600 Personen nun geliefert: Demnach sind
beispielsweise Beschäftigte in Steinbrüchen oder im Kanalbau mehr als
dreimal so stark UV-belastet wie Personen, die im Ackerbau oder zu
Fuß in der Postzustellung tätig sind. Der Projektleiter und
IFA-Strahlungsexperte Dr. Marc Wittlich: "Einige Ergebnisse haben uns
wirklich überrascht. So ist zum Beispiel die Belastung auf dem Bau
sehr verschieden, je nachdem ob Dächer gedeckt oder Gerüste gebaut
werden." Die Gründe hierfür gälte es jetzt genau zu beleuchten.
Wittlich: "Klar ist aber: Bei allen beobachteten Beschäftigten ist
die Belastung so hoch, dass etwas getan werden muss."
Bei den Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, haben
technische und organisatorische Lösungen laut Arbeitsschutzgesetz
Vorrang. "Dazu zählen zum Beispiel der Einsatz von Sonnensegeln oder
die Verlagerung der Arbeit in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, wie
am frühen Morgen oder späten Nachmittag", sagt Bernhard Arenz,
Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft (BG
BAU). "Reicht das nicht aus, ist auf jeden Fall körperbedeckende
Kleidung plus Kopfschutz notwendig", erklärt Reinhold Knittel,
Sprecher der Geschäftsführung der Sozialversicherung für
Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG). "Sonnenschutzmittel
sollten dann verwendet werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist,
und sie müssen einen hohen Lichtschutzfaktor haben."
Grundsätzlich gilt: Schon bei Aufenthaltszeiten von wenigen
Minuten im Freien ist im Sommer Schutz notwendig. Denn langfristige
Schäden können auch ohne Sonnenbrand entstehen. "Das sollte man nicht
nur bei der Arbeit beachten, sondern auch in der Freizeit", so
Eichendorf.
Ein Teil der Messergebnisse ist dieser Pressemitteilung in Form
von Infografiken beigefügt (siehe PDF).
Hintergrund
Hautkrebs durch UV-Strahlung stellt eine der zukünftigen
Herausforderungen für die Prävention von Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dar. Gleichzeitig ist das Wissen
über die Strahlungsdosis bei Tätigkeiten im Freien gering. Es liegen
weltweit nur einige wenige, regional begrenzte Studien vor.
Das Forschungsprojekt GENESIS-UV (von GENeration and Extraction
System for Individual expoSure) ist eine Untersuchung im Auftrag von
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung in Deutschland. Um die Strahlungsdosis an
möglichst vielen verschiedenen Außenarbeitsplätzen ermitteln und
bewerten zu können, hat das IFA ein Messsystem entwickelt, mit dem
sich die UV-Belastung direkt an der Person über eine komplette
Arbeitsschicht messen lässt, ohne dass Einschränkungen während der
Tätigkeit entstehen.
Alle Testpersonen erhalten eine Einheit des GENESIS-UV-Systems.
Sie besteht aus einem Datenlogger-Dosimeter und einem Tablet-PC. Das
System erfasst UV-Belastungsdaten automatisch zwischen 07:30 Uhr und
17:30 Uhr. Das Auslesen der Daten und der Datentransfer an einen
zentralen Datenbankserver geschieht am Ende jeder Arbeitswoche. Dazu
wird das Messgerät an den Tablet-PC angeschlossen.
Der weitere Prozess läuft automatisch ab. So erhält das IFA
wochenaktuelle Messwerte aus allen Regionen Deutschlands. Die
Auswertung der Daten geschieht anonym, nur mit Blick auf die
untersuchte Tätigkeit. Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist
ausgeschlossen.
600 Probanden und Probandinnen wurden bislang mit dem System
ausgestattet und sammelten seit 2014 an insgesamt 65.000 Messtagen
bereits 2.300.000.000 Datensätze, die die Grundlage für die
Projektergebnisse bilden. Weitere Details zu den Ergebnissen
erscheinen in Kürze unter www.genesis-uv.eu.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-288763-768
E-Mail: presse(at)dguv.de
Internet: www.dguv.de