(PresseBox) - Am 23. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) beschlossen.
Durch das Strommarktgesetz ändern sich die Grundsätze des Strommarktes. Der Strompreis soll sich künftig nach wettbewerblichen Prinzipien frei am Markt bilden. Es soll auf eine Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage hingewirkt werden.
Der B.KWK hatte zuvor in einer Stellungnahme einige Aspekte des Gesetzesentwurfs kritisiert. Diese Kritikpunkte wurden nun vom Bundestag ohne Änderung beschlossen.
So wird unter anderem in Bezug auf den bedarfsgerechten Ausbau der Elektrizitätsversorgungsnetze die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht gleichgestellt.
Besondere Kritik äußert der B.KWK am Wegfall des Schutzes von Haushaltkunden von kleinen KWK-Anlagen (bis 50 kWel) durch Einbeziehung in die Grundversorgungspflicht. Aus Sicht des Bundesverbandes führt dies unweigerlich dazu, dass sich die Betreiber von Kleinstanlagen rechtlich wieder in einer Grauzone befinden und von den Konditionen der Energieversorger für den Zusatz- und Reservestrom abhängig sind.
Laut Bundestagsbeschluss entfallen überdies die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) für dezentrale Erzeugungsanlagen bei Inbetriebnahme der Anlagen ab 01. Januar 2021. Der B.KWK kritisiert, dass durch hierdurch der Beitrag der netzdienlichen Einspeisungen in Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze durch disponible KWK-Anlagen verkannt und die Minderung des notwendigen Netzausbaus durch die Wirkung flexibel eingesetzter KWK-Anlagen nicht gewürdigt wird.
Auch fällt der doppelte Förderanspruch für Strom weg: Künftig kann entweder eine Steuerbegünstigung oder die EEG-Umlagebefreiung in Anspruch genommen werden.
Zudem wird für Betreiber kleiner Anlagen der Wechsel zwischen Veräußerungsformen des erzeugten Stroms reglementiert. Die Anlagenbetreiber können nur zwischen dem Einspeisebonus und der Direktvermarktung wechseln, wenn eine viertelstündliche Messung und Bilanzierung des erzeugten Stroms vorliegt.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.