(ots) - DUH fordert Einsicht in die Akten und
Messprotokolle zum Abgasskandal bei den untersuchten Autokonzernen -
Kraftfahrt-Bundesamt lehnte alle Anträge des Umweltverbandes auf
Akteneinsicht ab - Wirksamkeit des angeordneten Rückrufs nach wie vor
völlig offen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Berlin
Klage gegen das Bundesverkehrsministerium eingereicht, um ihren
Anspruch auf Umweltinformationen im Kontext des Abgasskandals geltend
zu machen. Die DUH verlangt Einsicht in die Unterlagen im
Zusammenhang mit der gegenüber der Volkswagen AG erlassenen
Rückrufanordnung, in die Protokolle der Tagungen der
Untersuchungskommission "Volkswagen" sowie in die Messprotokolle und
Rohdaten der im Auftrag der Kommission durchgeführten Abgasmessungen.
"Bundesverkehrsminister Dobrindt behindert systematisch die
Aufklärung des Diesel-Abgasskandals. Während die Behörden in
Washington, Kalifornien und selbst in Südkorea die Einhaltung der
Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße fordern, erlaubt sein Ministerium
den Autokonzernen mehrfache Grenzwertüberschreitungen und eine
Vergiftung der innerstädtischen Atemluft mit hohen Konzentrationen
des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid", bewertet Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH, das Verhalten des
Dobrindt-Ministeriums.
Bereits im Oktober 2015, wenige Wochen nachdem die rechtswidrigen
Manipulationen des Abgasreinigungssystems durch VW bekannt wurden,
hat die DUH einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Darin
verlangt der Verband Auskunft über die geplanten Maßnahmen sowie
Einsicht in die vorhandenen Unterlagen zur geplanten Rückrufaktion
von VW. Im Februar 2016 informierte Verkehrsminister Dobrindt die
Öffentlichkeit darüber, dass VW dem Ministerium Unterlagen
ausgehändigt hat und die eingerichtete Untersuchungskommission zur
Aufklärung des Abgasskandals bereits 30-mal getagt habe. Daraufhin
verlangte die DUH auf Basis des Umweltinformationsgesetzes Einsicht
in die besagten Unterlagen sowie in die Protokolle der Treffen
zwischen den Herstellern und dem Bundesverkehrsministerium. Die von
Verkehrsminister Dobrindt angekündigten strengen Nachprüfungen von
spezifischen Fahrzeugmodellen sind bis heute nicht veröffentlicht. Im
Zuge des im April 2016 veröffentlichten Berichts zur
Untersuchungskommission "Volkswagen" gab das Verkehrsministerium
bekannt, dass bei über der Hälfte der geprüften Fahrzeuge
Ãœberschreitungen der CO2-Emissionen festgestellt wurden. Doch auch
diese Daten werden bislang geheim gehalten.
"Es lässt sich beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum der
DUH die Akteneinsicht komplett verweigert wird. Alles deutet darauf
hin, dass das Ministerium seine innige Zusammenarbeit mit den
Automobilfirmen nicht öffentlich machen möchte", so Rechtsanwalt Remo
Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte.
Die DUH hat von Beginn an darauf hingewiesen, dass die Verwendung
illegaler Abschalteinrichtungen den Entzug der Typzulassung der
entsprechenden Modelle nach sich ziehen müsse. Die zahnlosen
Rückrufanordnungen im Falle von VW, Audi, Skoda und Seat beinhalten
aber nach Informationen der DUH keinerlei Auflagen, wonach die
Fahrzeuge nach einer Softwareänderung oder Ergänzung um ein
Plastikrohr tatsächlich auf der Straße die Stickoxid-Grenzwerte
einhalten müssen. Bislang vorliegende Abgasmessungen an Fahrzeugen,
die bereits in die Werkstatt gerufen wurden, zeigen keine
nennenswerte Verbesserung der Abgaswerte, im Falle des VW Amarok
sogar eine Erhöhung des Stickoxidausstoßes.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
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0171 2435458, klinger(at)geulen.com
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