EXUWEG nano²-Veredelungen sind für Verbraucher und Anwender nicht gesundheitsschädlich und somit vollkommen unbedenklich.
(firmenpresse) - Herzebrock-Clarholz. Gesundheitsschädlich oder nicht? Das Thema was derzeit die Medien bewegt ist die langfristige Auswirkung von Nanopartikeln auf die Gesundheit des Menschen. Auch die EXUWEG Unternehmensgruppe bietet seit mehreren Jahren effektive und innovative Oberflächenveredelungen auf Basis der Nanotechnologie an.
„Einige unserer Kunden haben in den letzten Tagen ziemlich verängstigt bei uns angerufen und wollten wissen ob die Aussagen stimmen. Wir können nur immer wieder sagen, dass unsere nano² Oberflächenveredelungen vollkommen unbedenklich und nicht gesundheitsschädlich sind.“, so Frank Berg, Nano-Experte und Leiter des Kompetenzzentrums für Nanotechnologie der EXUWEG AG.
Eine genaue Einstufung ob Nanoprodukte gesundheitliche Risiken mit sich bringen, klärt die nachfolgende Stellungnahme der EXUWEG Aktiengesellschaft auf.
Risiken von Nanoprodukten
Um abzuschätzen, ob von Nanoprodukten spezifische gesundheitliche Risiken ausgehen, ist es wichtig zu wissen, ob die eingesetzten Nanomaterialien in einer Matrix gebunden oder ungebunden im Produkt vorliegen. Insbesondere freie Nanopartikel, Nanoröhrchen oder Nanofasern könnten durch ihre geringe Größe, ihre Form, ihre hohe Mobilität und höhere Reaktivität gesundheitliche Risiken hervorrufen. Ungebundene Nanopartikel könnten auf drei Wegen in den menschlichen Organismus gelangen und dort unter Umständen toxikologische Wirkungen entfalten:
• über die Atemwege
• die Haut
• und den Magen-Darm-Trakt.
Die größten Risiken sehen Wissenschaftler in der Einatmung von Nanopartikeln. Das Eindringen von Nanopartikeln durch die menschliche Haut kann nach derzeitigem Stand des Wissens weitgehend ausgeschlossen werden. Ob es Risiken durch die Aufnahme von Nanopartikeln über den Magen-Darm-Trakt gibt, ist bislang nicht bekannt.
Nanoprodukte, wie die von EXUWEG verwendeten und geprüften nano² – Produkte, bestehen jedoch aus Strukturen, in denen Nanopartikel fest in eine Matrix oder eine flüssige Suspension eingebettet sind. Zudem haben Nanopartikel die Tendenz, sich zu größeren Verbänden zusammenzuballen, die dann in der Regel größer als 25- 100nm sind. Toxische Wirkungen von Nanopartikeln, die auf ihrer geringen Größe und höheren Reaktivität beruhen, sind dann nicht mehr relevant.
Dies liegt auch vor bei den Produkten die für die nano²-Veredelungen, deren Synthese auf Prinzipien der chemischen Nanotechnologie beruht.
Bislang ist dem Bundesinstitut für Risikoschätzung (BfR) kein Fall bekannt, in dem Gesundheitsschäden nachweislich durch Nanopartikel oder Nanomaterialien ausgelöst wurden. Die nach der Anwendung von so genannten „Nano-Versieglungsspray“ aufgetretenen Gesundheitsstörungen sind nach Erkenntnissen der BfR nicht auf Nanopartikel zurück zu führen. Vielmehr wurden sogenannte „Keramikversiegler“ in Spraydosen mit Treibgas nicht bestimmungsgemäß (z.B. in geschlossenen Räumen) angewandt. Zunächst wurde vermutet, dass Nanopartikel an den Lungenfunktionsstörungen beteiligt waren. Die Produkte enthielten jedoch nach Untersuchungen, die das BfR veranlasste, keine Partikel in Nano-Abmessungen.
Weitere Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie beim
Kompetenzzentrum für Nanotechnologie
der EXUWEG Aktiengesellschaft
Bahnhofstraße 15
33442 Herzebrock-Clarholz
Telefon: 05245-920 82 82
Telefax: 05245/920 82 81
Email: kompetenzzentrum(at)exuweg.de