(ots) - Ausreichende Übergangsfristen für den Handel
vorgesehen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines
Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen
Grundaufzeichnungen beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie der
zuständige Berichterstatter Uwe Feiler:
"Die Bundesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der
die Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen wirksam bekämpft.
Die beschriebenen Anforderungen an Kassensysteme sind ein wichtiger
Schritt im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug und Steuerverkürzung.
Mit dem Gesetzentwurf werden aber auch die Interessen der
Wirtschaft an Planungssicherheit und dem Schutz ihrer Investitionen
gewahrt. Unternehmen erhalten ausreichend Zeit für die Neubeschaffung
bzw. Nachrüstung ihrer Kassensysteme. Ab 2020 müssen alle
Kassensysteme die technischen Voraussetzungen für eine
Manipulationsfestigkeit erfüllen. Aber auch für alle alten, bis dahin
angeschafften Kassensysteme gibt es Lösungen. Diese dürfen bis zum
Ende des Jahres 2022 weitergenutzt werden, wenn sie den gesetzlichen
Anforderungen des alten Rechts entsprechen und sich die technischen
Sicherheitseinrichtungen nicht aufrüsten lassen. Damit sind auch
gerade erst angeschaffte Kassen geschützt.
Eine flächendeckende Registrierkassen- und Belegausgabepflicht -
wie sie von Vertretern der Länder und anderer Fraktionen gefordert
werden - soll es nach dem Vorschlag nicht geben. Eine solche Pflicht
stellt ein unverhältnismäßiges Mittel dar und würde insbesondere den
Erfordernissen kleiner Unternehmen nicht gerecht. Während für große
Unternehmen durch die Lizensierung eigener Softwarelösungen durch das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) individuell
angepasste Alternativen möglich sind, müssen kleine und
mittelständische Unternehmer vornehmlich auf hardwarebasierte Technik
zurückgreifen. Auch wäre es unverhältnismäßig, jedes Bargeldgeschäft
etwa von Vereinen oder Kleinsthändlern mit einer Kassenpflicht zu
belegen. Die damit einhergehenden Bürokratiekosten stünden außer
Verhältnis.
Am Ende steht jedoch fest, dass ohne eine hohe Prüfdichte durch
die Finanzverwaltungen der Länder jeder noch so große technische
Aufwand bei der Erfassung der Daten ins Leere läuft. Die mit dem
Gesetz vorgesehene Einführung einer unangekündigten Kassennachschau
gibt den Finanzbeamten vor Ort jedenfalls das passende Instrument für
eine effiziente Prüfung an die Hand."
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