(ots) - Brandschutzexperten geben wichtige
Handlungsanweisungen
Die Praxis zeigt, dass insbesondere während der Erntezeit das
Risiko eines Brandes in der Landwirtschaft stark ansteigt. Defekte
Traktoren und Mähdrescher sowie andere Landmaschinen sind in
Verbindung mit leicht brennbaren oder entzündlichen Materialien wie
Heu oder Stroh besonders gefährdet. Da Fahrzeuge und Maschinen in der
Erntezeit in hohem Maße beansprucht werden und kleinere
Reparaturarbeiten oft vor Ort und unter Zeitdruck durchgeführt
werden, ist auf ein Höchstmaß an Sicherheit zu achten. Hierauf weist
der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.
Um Brände zu vermeiden, bzw. diese in der Entstehungsphase
erfolgreich zu bekämpfen, haben die Brandschutzexperten des bvbf
wichtige Handlungsanweisungen für die Erntezeit zusammengestellt:
- Alle Geräte sollten regelmäßig entstaubt werden.
- Stroh und Heu dürfen nur trocken eingelagert werden, da es
ansonsten zur Selbstentzündung kommen kann.
- Öl- oder fettgetränkte Lappen sollten in dichten, nicht
brennbaren Behältern aufbewahrt werden.
- Feuergefährliche Arbeiten in Ställen und Scheunen sollten
grundsätzlich vermieden werden.
- Bei selbst ausgeführten Schleif-, Schweiß- und Reparaturarbeiten
außerhalb von Werkstätten sind alle brennbaren Stoffe aus dem
Arbeitsbereich zu entfernen.
- Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen sollten
grundsätzlich mit geeigneten Feuerlöschern - vorzugsweise
Schaum- oder Wasserlöschern - ausgerüstet sein. Bei Mähdreschern
ist dieses ohnehin von den Versicherungen vorgeschrieben.
- Pulverlöscher in ausreichender Stückzahl bereithalten. Der
Pulverlöscher ist - erkennbar an der Aufschrift " ABC-Pulver" -
der Universallöscher für die Landwirtschaft. Er beinhaltet ein
feinpulveriges Salzgemisch, das den Brand einnebelt und
schlagkräftig erstickt. Pulverlöscher eignen sich zum Löschen
von festen, glutbildenden Stoffen der Brandklasse A sowie zum
Löschen flüssiger bzw. flüssig werdender Stoffe wie Öle oder
Schmierstoffe (Brandklasse B). Darüber hinaus ersticken
Pulverlöscher auch brennende Gase (Brandklasse C).
- Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre überprüfen lassen.
Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist
eine sachkundige Prüfung, die regelmäßig - mindestens alle zwei
Jahre - erfolgen muss und von qualifizierten
Brandschutz-Fachbetrieben durchgeführt wird.
- Pulverlöscher an Fluchtwegen leicht zugänglich montieren.
Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl auf dem
landwirtschaftlichen Betriebsgelände zu montieren. Hierbei ist
darauf zu achten, dass die Feuerlöscher nicht durch Werkzeuge
oder Geräte zugestellt werden, sondern im Brandfall sofort und
leicht zugänglich sind.
- Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe zur Unterstützung
heranziehen. Sie erkennen die Brandgefahren und können die
Brandlast bestimmen und berechnen die optimale Ausstattung mit
Feuerlöschern. Zudem sind sie kompetente Ansprechpartner in
allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Sie
führen insbesondere Brandschutzunterweisungen für das richtige
Verhalten im Brandfall und praktische Ãœbungen mit tragbaren
Feuerlöschern durch. Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe sind
zum Beispiel im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de zu
finden.
Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstr. 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561-288 64-0
Fax: +49 (0)561-288 64-29
E-Mail: info(at)bvbf-brandschutz.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
Fax: +49 (0)221-42 49 88 0
E-Mail: info(at)dr-schulz-pr.de