(ots) - Der bereits im Jahr 2010 geschlossene Kaufvertrag
zwischen dem Land Berlin und dem Königreich Saudi Arabien über das
Grundstück an der Charlottenburger Glockenturmstraße ist nach
Recherchen des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unzulässig.
Nach Ansicht des zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg
beinhaltet der Vertrag eine unzulässige Klausel. Danach dürfen die
Saudis auf dem rund 9000 Quadratmeter großen Areal nur eine Schule
für die Kinder ihrer Botschaftsmitarbeiter errichten, jedoch keine
Moschee. Genau diese Einschränkung ist nach Ansicht des Gerichts
unzulässig.
Senat und Abgeordnetenhaus wollten mit der Klausel im Kaufvertrag
verhindern, dass auf dem Areal neben einer Schule mit Gebetsräumen
auch eine Moschee entsteht.
Trotz der unklaren Rechtslage nimmt die geplante saudische
Fahd-Akademie mit Schule und Gebetsräumen immer weiter Gestalt an.
Der Rohbau des vierstöckigen Gebäudes steht.
Die saudische Einrichtung ist umstritten, denn deren Zentrale in
Bonn sorgte vor Jahren mit islamistischen Aktivitäten für Aufsehen.
Den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen beschäftigte die
Einrichtung, weil dort zum Heiligen Krieg aufgerufen worden sein
soll.
Die Nutzungsbeschränkung ist auch nach Ansicht des renommierten
Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis unzulässig. Der Eintrag ins
Grundbuch sei laut Battis so nicht möglich, der Kaufvertrag somit
unwirksam.
Die landeseigene Berliner Immobilienagentur BIM wollte sich aus
Geheimhaltungsgründen zu dem Vorgang nicht äußern.
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