(ots) - Gesetzesänderung verstößt gegen Menschenrechte
Am heutigen Mittwoch tritt in Russland ein Gesetzespaket in Kraft,
mit dem auch die Religionsausübung stark einschränkt wird. Dazu
erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und
humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, und
der zuständige Berichterstatter, Frank Heinrich:
"Es ist höchst bedenklich, wie die Religionsfreiheit in Russland
ab heute einschränkt wird. So verbietet das geänderte Religionsgesetz
unter anderem die Missionstätigkeit außerhalb von Kirchengebäuden.
Zudem benötigt jeder, der an einer religiösen Veranstaltung teilnimmt
und öffentlich den Glauben bezeugen will, eine Erlaubnis, die er nur
über eine registrierte religiöse Organisation erhält. Das Verbot,
über den Glauben zu sprechen, gilt für private Grundstücke und
Gebäude sowie im Internet. Ausländer, die gegen das Gesetz verstoßen,
sollen ausgewiesen werden. Inländern drohen hohe Geldstrafen.
Die neuen Regelungen betreffen beispielsweise die Mitglieder
evangelikaler Gemeinden, die sich bislang meist vergeblich um die
Zuteilung von Grundstücken zum Bau von offiziellen Kirchen bemühen
oder auch einen erheblichen Teil der Baptistengemeinden, die sich
dazu entschlossen haben, ohne staatliche Registrierung zu wirken.
Diese Änderungen schaffen ungerechtfertigte und exzessive
Einschränkungen der Gewissensfreiheit von Gläubigen aller Religionen,
verletzen das grundlegende Verfassungsprinzip der Nichteinmischung
des Staates in die internen Regelungen der Religionsgemeinschaften
und verstoßen gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen
Russlands. Deshalb bleibt zu hoffen, dass das Gesetz vor dem
Russischen Verfassungsgerichtshof keinen Bestand haben wird."
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