(ots) -
Seit 2011 sinken die Privatinsolvenzen in Deutschland. Trotz
dieser positiven Entwicklung befinden sich aktuell 692.612
Bundesbürger im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens in der
sogenannten Wohlverhaltensphase und warten auf eine
Restschuldbefreiung und damit auf den Erlass ihrer Schulden.
Die betroffenen Personen müssen in der Wohlverhaltensperiode
bestimmte Pflichten erfüllen, um am Ende von den verbliebenen
Schulden befreit werden zu können. Dies geschieht in der Regel
dadurch, dass vor allem die pfändbaren Beträge des Sach- und
Geldvermögens an den Treuhänder geleistet werden. Zudem müssen die
betroffenen Personen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder
sich um eine solche bemühen.
In Bremen (141 Privatpersonen je 10.000 Einwohner), Niedersachsen
(112) und Hamburg (111) befinden sich relativ gesehen die meisten
Personen in der Wohlverhaltensphase. Der Bundesdurchschnitt liegt bei
85 Privatpersonen je 10.000 Einwohner bzw. bei 0,85 Prozent. Weit
weniger Privatpersonen leben in Bayern und Baden-Württemberg (60
Privatpersonen je 10.000 Einwohner) in der Wohlverhaltensphase.
Absolut gesehen stehen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen
(171.690), Niedersachsen (87.600) und Bayern (76.377) an der Spitze
der Statistik.
Das Verhältnis von Männern zu Frauen ist ungleichmäßig ausgeprägt.
400.589 Männer warten derzeit im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens
auf den Schuldenschnitt (292.023 Frauen).
Knapp 10 Prozent der Personen (68.872), die aktuell auf einen
Schuldenerlass warten, sind zwischen 18 und 30 Jahren alt. 12,5
Prozent der Betroffenen (86.921) sind dagegen 61 Jahre oder älter.
Die Ursachen für die Betroffenen in dieser Altersgruppe liegen im
sinkenden Rentenniveau und steigender Besteuerung begründet. Der
wachsende Niedriglohnsektor, aber auch Krankheiten und die damit
verbundenen Kosten tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen im Alter
von Überschuldung und Privatinsolvenzen betroffen sind. Der Großteil
der Bürger, die sich aktuell in der Wohlverhaltensphase befinden,
sind zwischen 41 und 50 Jahre alt (198.965 Fälle bzw. 28,7 Prozent).
Die Wohlverhaltensphase betrug bis Mitte 2014 einheitlich sechs
Jahre. Damit kann für die 2010 eröffneten Insolvenzverfahren
frühestens im Jahr 2016 die Restschuldbefreiung erteilt werden. 2014
wurden durch die Insolvenzrechtsreform zwei mögliche Verkürzungen
eingeführt. Eine Verkürzung um ein Jahr auf 5 Jahre erhalten
Betroffene, die zumindest die Verfahrenskosten aufbringen können.
Personen, die zudem eine Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen
innerhalb von 36 Monaten an die Gläubiger leisten, können nach drei
Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.
Nicht alle Bürger kommen in den Genuss der Restschuldbefreiung, da
diese unter Umständen versagt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall,
wenn der Schuldner während des Verfahrens Auskunfts- und
Mitwirkungspflichten verletzt oder wegen einer Insolvenzstraftat
rechtskräftig verurteilt wurde.
Zu den Gründen von Privatinsolvenzen gehören Arbeitslosigkeit und
reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit,
ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der
familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und
Krankheit. Der überwiegende Teil der Privatpersonen hat vor allem bei
Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden,
Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften Schulden.
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