PresseKat - Schon bei der Planung des Bauvorhabens ans Alter denken

Schon bei der Planung des Bauvorhabens ans Alter denken

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(ots) - Genauso wichtig wie in jungen Jahren an die Rente
zu denken, ist es auch, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen,
wie man im Alter leben möchte. Die meisten Menschen möchten möglichst
lange nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein und in ihrer gewohnten
Umgebung alt werden. Deshalb lohnt es sich, schon bei der Planung des
neuen Eigenheims die baulichen Voraussetzungen dafür zu
berücksichtigen - das erspart einen nachträglichen, teuren Umbau.

Achtung: Von Beginn an bauliche Voraussetzungen nach DIN schaffen
Flächen, die für die Benutzung der Wohnung mit Rollstühlen und, nicht
zu vergessen, Rollatoren notwendig sind, können nachträglich nur
schwer bis gar nicht realisiert werden. In der Norm Barrierefreies
Bauen sind daher die notwendigen baulichen Voraussetzungen mit einem
R für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gekennzeichnet. So schreibt
DIN 18040-2 lichte Türbreiten von mindestens 90 cm vor und legt
Flächen fest, die vor der Tür zum Rangieren benötigt werden. Nach
Norm sollen auch Terrassen- und Balkontüren schwellenlos ausgebildet
sein. Das ermöglicht nicht nur Rollstuhl- und Rollatornutzern die
problemlose Nutzung der Freisitze, sondern entschärft gleichzeitig
eine potentielle Stolperfalle für alle Nutzergruppen. Auch den für
die Bedienung von Fenster- und Türgriffen benötigten Kraftaufwand und
die Ausbildung der Griffe berücksichtigt DIN 18040-2. Damit
berücksichtigt sie mögliche motorische Einschränkungen der Hand.

Wichtig: Bewegungsflächen im Bad

Das Bad ist ein Bereich, der besonders sorgfältig geplant werden
muss. Hier sind große Bewegungsflächen vorzusehen. Nach DIN benötigt
ein Rollstuhlfahrer eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m, wobei
sich diese Fläche mit anderen Flächen überlagern kann, z. B. dem
notwendigen Platz neben dem WC. Ist zusätzlich die Dusche bodengleich




ausgeführt, kann diese Fläche ebenfalls zum Rangieren genutzt werden.
Auch die nachträgliche Anbringung von Haltegriffen an WC oder Wanne
muss planerisch berücksichtigt werden. Die heute vorherrschenden
Vorwandinstallationen können diese zusätzlichen Lasten nur aufnehmen,
wenn an geeigneter Stelle eine Traverse eingezogen ist.

Sinnvoll: Elektrik für Assistenzsysteme auslegen

Bei der Planung der elektrischen Anlage sollte auch die
Möglichkeit der Technikunterstützung durch AAL-Produkte in Betracht
gezogen werden (Active Assisted Living = Technikunterstütztes Leben).
Dafür ist eine ausreichende Anzahl von Steckdosen einzuplanen oder
eine höherwertige und flexible Elektroausstattung nach DIN 18015-4
"Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 4: Gebäudesystemtechnik"
vorzusehen. Die DIN trägt eher dem allgemeinen Komfortgedanken
Rechnung und ist nicht speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen ausgelegt.

Sicher: Hindernisse vermeiden oder entfernen

Der Komfortgedanke, der das tägliche Leben aller Wohnungsnutzer
gleichermaßen erleichtert, findet sich auch in den Festlegungen von
DIN 18040-2 wieder. So erleichtert z. B. die Erschließung im
Außenbereich über Rampen den Zugang nicht nur für ältere oder
bewegungseingeschränkte Menschen, sondern auch für Eltern mit
Kinderwagen, für Trolleys zum täglichen Einkauf oder für Reisegepäck
mit Rollen. Die Ausstattung des Gebäudes mit rutschhemmenden
Bodenbelägen in Eingangsbereichen vermindert die Sturzgefahr für alle
Bewohner gleichermaßen.

Fazit: Voraussetzungen nach DIN schaffen

Die zahlreichen Vorgaben der DIN 18040-2 bieten eine Hilfestellung
für jede Art von körperlicher Einschränkung. Vieles davon kann in den
Wohnräumen auch nachträglich zielgerichtet und mit überschaubarem
Aufwand für den konkreten Bedarf umgesetzt werden. Für bestimmte
Bereiche sollten die baulichen Voraussetzungen aber von Anfang an
geschaffen werden, da sie nachträglich kaum zu vertretbaren Kosten
umzusetzen sind. Dazu gehört der Platzbedarf für Rollstuhl- und
Rollator-Bewegungsflächen ebenso wie der schwellenlose Zugang zum
Haus. Die Berücksichtigung der DIN 18040-2 bei der Planung eines
Neubaus ist daher empfehlenswert.

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Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 21.07.2016



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Datum: 21.07.2016 - 10:00 Uhr
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