(ots) - Rechtsberatung wird im Mautdschungel Europas immer
wichtiger. Denn durch die zunehmende Digitalisierung an den
Mautstationen kommt es immer häufiger zu technischen Schwierigkeiten
bei den Bezahlsystemen. Im vergangenen Jahr hat der ADAC seine
Mitglieder vor allem bei Problemen an italienischen Mautstationen und
bei Ersatzmautforderungen zur Autobahnvignette in Österreich beraten.
Österreich: 2015 waren mehr als 78.000 Deutsche von
Ersatzmautforderungen betroffen. Oftmals erfolgen die Kontrollen
elektronisch durch Videoüberwachung. Wer bei der Fahrt nach
Österreich Ärger vermeiden will, sollte laut ADAC die Vignette
ordnungsgemäß anbringen. Richtig klebt das "Pickerl" innen an der
Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter dem
Rückspiegel. Tabu ist eine Anbringung hinter einem eventuell
vorhandenen Tönungsstreifen.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss zur Vermeidung eines
Bußgeldverfahrens Ersatzmaut zahlen. Deren Höhe beträgt bei Pkw bis
3,5 Tonnen 120 Euro. Wird eine bereits geklebte Vignette abgelöst und
an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, sind 240 Euro Ersatzmaut
fällig.
Italien: Aufgrund des komplizierten Mautsystems müssen Autofahrer
in Italien immer wieder Maut nachzahlen. Häufig wählen sie bei der
Autobahnein- oder ausfahrt die falsche Spur, können die Mautkarte
nicht vorlegen oder haben Probleme bei der bargeldlosen Zahlung. Die
Maut muss innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden, sonst sind weitere
Gebühren fällig.
In der Praxis werden nachträgliche Mautforderungen italienischer
Autobahngesellschaften durch das italienische Inkassobüro NiviCredit
und durch das deutsche Inkassounternehmen Euro Treuhand Inkasso
geltend gemacht. Der ADAC rät in diesem Fall, eventuell vorhandene
Zahlungsbelege unverzüglich NiviCredit vorzulegen und zu erläutern,
warum eine Mautzahlung nicht möglich war. In diesem Jahr rechnet der
Club zusätzlich mit vielen Fragen zur neuen grenzüberschreitenden
Vollstreckung italienischer Bußgelder in Deutschland. Denn Italien
darf seit März 2016 nicht bezahlte Geldbußen im Straßenverkehr bis zu
fünf Jahre zurückverfolgen und ab einem Betrag von 70 Euro
einfordern. Weitere Informationen dazu gibt es unter
www.adac.de/rechtsberatung.
Diese Presseinformation finden Sie online unter
www.presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter www.twitter.com/adac.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Andrea Piechotta
Tel.: +49(0)89/7676-5995
E-Mail: Andrea.Piechotta(at)adac.de