PresseKat - Entschädigung für Flugpassagiere bei verpassten Anschlussflügen: BGH bittet Europäischen Gericht

Entschädigung für Flugpassagiere bei verpassten Anschlussflügen: BGH bittet Europäischen Gerichtshof um Klärung

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Habe ich Anspruch auf Entschädigung wenn ich wegen einer geringfügigen Verspätung meinen Anschlussflug versäume? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof nun behandelt und erkennen lassen, das dies der Fall ist. Für eine genaue Klärung hat er den Europäischen Gerichtshof um Rat gebeten.

(firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 19. Juli eine Entscheidung getroffen, die bald alle Flugpassagiere betreffen könnte. Im Zentrum stand die Frage, ob Flugreisende Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie den Anschlussflug einer anderen Fluglinie wegen einer geringen Verspätung verpassen. Eine Hamburger Familie hatte den Anschlussflug in Las Palmas aufgrund einer 20-minütigen Verspätung versäumt und war deshalb 14 Stunden verspätet an ihrem Urlaubsort angekommen.

In den beiden ersten Instanzen war der Anspruch auf Entschädigung für einen derartigen Fall zurückgewiesen worden. Der BGH hat aber erkennen lassen, dass hier ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte. Für eine abschließende Klärung wurde der Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.

"Die Entscheidung, die Klage nicht abzuweisen, ist eine Chance für bessere Verbraucherrechte, denn für den Passagier zählt ja nur die endgültige Verspätung am Ankunftsort" sagt Jens Jansen, Rechtsanwalt bei der Rechtsberatung RATIS. "Nun müssen wir Abwarten, ob der Europäische Gerichtshof der Ansicht des BGH folgt".

Hohe Provisionen bei Inkasso-Diensten

Generell würde er dazu raten sich bei Flugverspätung an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, so Jansen weiter. Im Gegensatz zu vielen am Markt tätigen Inkasso-Diensten erhalten Betroffene dann nämlich die volle Entschädigung. Bei den diversen Inkasso-Unternehmen bezahlt man als Verbraucher hingegen bis zu 30% an Provision, wie Stiftung Warentest festgestellt hat.

Mehr Entschädigung durch Rechtsanwalt

Besonders Menschen mit Rechtsschutzversicherungen sollten deshalb bei einer Flugverspätung unverzüglich einen Anwalt kontaktieren. Aber auch für alle anderen kann sich der Gang zum Anwalt lohnen: Dieser kann neben den von der EU vorgegebenen Entschädigungen gegenüber Fluglinien auch Schadensersatz beim Reiseunternehmen geltend machen.

Kostenlose Erstberatung





Mittlerweile haben sich viele Anwälte auf Flugverspätungen spezialisiert. Die Anwälte von der Rechtsberatung RATIS bieten sogar eine kostenlose Erstberatung und können die Erfolgsaussichten in einzelnen Fällen seriös einschätzen.

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RATIS ist ein Angebot der G.Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einer Anwaltskanzlei aus Passau. RATIS konzentriert sich auf die Beratung oder Vertretung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Wenn Sie z. B. als Arbeitnehmer gekündigt wurden, Sie von einer Flugverspätung betroffen waren, Sie als Kfz-Besitzer einen Unfall hatten, Sie eine Patientenverfügung aufsetzen oder von Ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen, finden Sie bei RATIS genau den richtigen Rechtsanwalt, der Sie durch Ihr Thema begleitet.



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Datum: 22.07.2016 - 09:47 Uhr
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