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Rauchmelder sind jetzt bundesweit Pflicht / Fachverbände werten den mit der Rauchmelderpflicht verbundenen Brandschutz in Privathaushalten als Meilenstein (FOTO)

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(ots) -
Die Rauchmelderpflicht ist in Deutschland jetzt flächendeckend
eingeführt. Seit 16 Jahren haben sich die Freiwilligen Feuerwehren,
die Berufsfeuerwehren sowie die Schornsteinfeger aller Bundesländer
aktiv dafür eingesetzt. Unterstützt wurden sie dabei maßgeblich vom
Forum Brandrauchprävention e.V., das seit dem Jahr 2000 die
Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" betreibt und vor rund
acht Jahren den bundesweiten Rauchmeldertag an jedem Freitag, dem 13.
etablierte. Das gemeinsame Engagement wurde belohnt: mit der
Novellierung der Bauordnung in Berlin und Brandenburg wurde in diesem
Sommer die Pflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert.

"Mein Dank gilt vor allem den vielen Freiwilligen, die mit ihrem
Einsatz dafür gesorgt haben, dass das Leben durch verbesserten
Brandschutz in Deutschlands Privathaushalten noch sicherer wird. Die
bundesweite Rauchmelderpflicht ist ein echter Meilenstein", meint
Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
"Unsere Aufklärungsarbeit ist noch nicht beendet, denn vor allem
viele private Eigentümer haben ihre Wohnungen noch nicht
ausgestattet. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Rauchmelder
auch eingebaut werden", ergänzt Bodo Aertel vom Bundesverband der
Schornsteinfeger (ZIV).

Rheinland-Pfalz Vorreiter, Berlin Schlusslicht

Als letztes Bundesland hatte Berlin am 9. Juni dieses Jahres die
Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten ab 2017 und für
Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 eingeführt.
"Es freut mich sehr, dass auch Berlin es endlich geschafft hat, die
Rauchmelderpflicht gesetzlich zu verankern", sagt Albrecht Broemme,
Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), der im Jahr 2000 in
seiner damaligen Funktion als Landesbranddirektor Berlins die
Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" initiierte. "Getreu




dem Motto, die Letzten werden die Ersten sein, haben Berlin und
Brandenburg die Rauchmelderpflicht zwar zuletzt eingeführt, aber
dafür waren sie konsequent. Denn anders als in allen anderen
Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht hier für alle
Aufenthaltsräume - außer in Küche und Bad."

Vorreiter bei der Rauchmelderpflicht war Rheinland-Pfalz, die
bereits 2003 ihre Landesbauordnung entsprechend geändert haben. In
allen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt diese sowohl für Neu-
und Umbauten als auch für Bestandsbauten. Nur Sachsen hat bisher
keine Rauchmelderpflicht für bereits bestehende Wohnungen
verabschiedet.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

Der Einbau sowie die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder
ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In allen
Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig. Wer
die Wartung übernehmen soll, ist jedoch in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt. Die jeweiligen Fristen sowie Angaben zur
Verantwortlichkeit für die mindestens jährliche Wartung finden
Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/gesetzgebung/

Honorarfreie Pressefotos unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de/presse/fotos/



Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V. "Rauchmelder retten Leben"
Frau Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
redaktion(at)rauchmelder-lebensretter.de


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Datum: 22.07.2016 - 09:39 Uhr
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