(ots) -
Konzerte, Sportevents oder Festivals sorgen für jede Menge
Freizeitvergnügen. Neben dem Spaßfaktor hat jedoch die Sicherheit der
Besucher immer höchste Priorität. "Von der Größe der Tribüne oder des
Zelts hängt es ab, welche Genehmigungen der Veranstalter einholen
muss", sagt Achim Hüsch, Experte für Fliegende Bauten bei TÜV
Rheinland. Für Zelte mit einer Grundfläche von mehr als 75
Quadratmetern und Bühnen von mehr als 100 Quadratmetern benötigt der
Veranstalter eine gültige Ausführungsgenehmigung, die zeitlich
befristet ist. Um eine Verlängerung der Genehmigung zu erhalten, ist
eine erneute Prüfung des Veranstaltungsbaus durch unabhängige
Dienstleister wie TÃœV Rheinland notwendig. Die baurechtlichen
Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer regeln die einzelnen
Genehmigungen, die von den Ländern gegenseitig anerkannt werden.
Wichtig: Vor jedem Aufbau muss der Veranstalter frühzeitig mit der
zuständigen lokalen Baubehörde eine Gebrauchsabnahme vereinbaren.
Verhaltenshinweise beachten
"Das Sicherheitsniveau statischer Bauten wie Festzelte und
Tribünen in Deutschland ist sehr hoch", sagt Achim Hüsch. Kommt es
dennoch zu Unfällen, liegt das meistens am Fehlverhalten einzelner
Veranstaltungsbesucher. "Es gilt ganz einfache Regeln zu beachten,
beispielsweise, dass abgesperrte Veranstaltungsbereiche nicht
unbefugt betreten werden. Notausgänge müssen immer frei bleiben.
Außerdem ist es verboten, sich auf Geländer oder Absperrgitter zu
setzen. Grundsätzlich ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge
zu leisten.
Festzelte bieten Schutz bei Unwetter
Kommt es während der Veranstaltung zu Gewitter oder Sturm, sollten
sich Besucher nicht im Freien aufhalten, sondern - wenn möglich -
Schutz in einem Festzelt suchen. Allerdings sollten bei Orkan oder
extremem Hagel auch Festzelte gemieden werden. Dann gilt es, so
schnell wie möglich Schutz in einem festen, geschlossenen Gebäude
oder im eigenen Auto zu suchen.
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