(ots) - Ab Montag (25.7.) müssen Online-Händler erstmals
ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Diese Verpflichtung ist Teil
des neuen Elektrogerätegesetzes, das der Bundestag im Oktober
vergangenen Jahres beschlossen hat und das bereits für den
stationären Elektrohandel gilt. Der NABU begrüßt diese neue
Möglichkeit für die Kunden, befürchtet jedoch eine schlechte
Umsetzung in der Praxis. Dies zeigten erste stichprobenartige Tests
der Umweltschützer.
"Es darf nicht sein, dass Amazon und Co. auf unauffindbaren
Unterseiten über die neue Rücknahme-Option informieren. Stattdessen
sollten sie ihre Kunden schon auf der Startseite darauf hinweisen -
und eine Rücknahme als Serviceleistung verstehen", so
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Stichprobenartig hatte der NABU in den vergangenen Wochen die
bisherigen Hinweise der Großhändler auf die neue Rücknahme-Pflicht
untersucht. Das ernüchternde Ergebnis: Teils bieten die Unternehmen
eine kostenpflichtige Rücknahme an, teils wird auf kommunale
Sammelstellen verwiesen. Und in einigen Fällen findet man - auch nach
längerer Recherche - keinerlei Informationen zu
Rückgabemöglichkeiten. Auch Testanrufe beim Kundenservice brachten
kein zufriedenstellendes Ergebnis. In keinem einzigen der Fälle
konnten die Mitarbeiter Auskunft darüber geben, wie Altgeräte künftig
beim Händler zurückgegeben werden können. Es ist mindestens
zweifelhaft, ob die Online-Händler diese Informationspolitik am
kommenden Montag ändern werden.
Ziel der neuen Regelung ist es, in Zukunft deutlich mehr
Elektroschrott zu sammeln und ihn fachgerecht zu entsorgen. Ab dem
Jahr 2019 sollen EU-weit mindestens 65 Prozent aller Toaster, Tablets
und Handys gesammelt und - wenn möglich - auch wiederaufbereitet und
recycelt werden. 2013 betrug die Rücknahme-Quote in Deutschland nur
42,2 Prozent. Bislang werden Elektrogeräte noch häufig illegal oder
falsch entsorgt, beispielweise über den Restmüll. So gehen jedes Jahr
Hunderttausende Tonnen eigentlich wiederverwertbarer Ressourcen
verloren.
Das neue Gesetz greift insbesondere für große Online-Händler mit
einer Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400
Quadratmetern. Dabei wird zwischen zwei Kategorien von Elektromüll
unterschieden: Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25
Zentimetern können zurückgegeben werden ohne ein neues Gerät kaufen
zu müssen. Bei Großgeräten ab 25 Zentimetern gilt das Gesetz für die
kostenlose Rückgabe-Option nur, wenn gleichzeitig ein neues Gerät
gekauft wird.
Damit die neue Regelung auch möglichst kundenfreundlich und
umweltschonend wird, sollten die Online-Händler bei der Rücknahme mit
stationären Händlern oder sozialen Betrieben in Verbrauchernähe
kooperieren. "Kurze Wege sind aus Kunden- und Umweltsicht
wünschenswert. So müssen Verbraucher ihre Altgeräte nicht erst über
einen Paketdienst versenden. Diese bequemere Form der Rückgabe
sollten die Kunden auch von ihren Online-Anbietern einfordern", so
Miller.
Unverständlich ist aus Sicht des NABU, dass
Lebensmittel-Discounter bislang von der gesetzlichen
Rücknahme-Verpflichtung befreit sind. Auch sie bieten immer häufiger
Laptops, Drucker und andere Kleingeräte als Aktionsware an.
"Discounter, die mit Elektrowaren hohen Umsatz machen, sollten sich
daher freiwillig an der Rücknahme der Altgeräte beteiligen", so
Sascha Roth, NABU-Experte für Umweltpolitik. Der NABU plädiert auch
dafür, dass die zuständigen Behörden die Umsetzung der
Rücknahmepflichten streng kontrollieren. "Die geforderten
Sammelmengen können wir nur dann erreichen, wenn sich der
Online-Handel nicht über Schlupflöcher aus der Verantwortung ziehen
kann", so Roth.
Die neue Regelung für die Rücknahme von Elektroschrott:
Verbraucher können ab Montag, den 25.7., ihre alten Toaster,
Tablets und Co. sowohl an kommunalen Recyclinghöfen abgegeben als
auch an den Annahmestellen der großen stationären Elektrohändler oder
- zum Beispiel per Rücksendung - an Online-Händler.
Pressefotos zu Elektroschrott über presse(at)NABU.de erhältlich.
Pressekontakt:
Sascha Roth, NABU-Experte für Umweltpolitik, Tel. +49 (0)30.28 49
84-1660, E-Mail: sascha.roth(at)NABU.de