PresseKat - Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Verpackungsgesetzes als Bruch des Koalitionsvertrages und

Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Verpackungsgesetzes als Bruch des Koalitionsvertrages und Bankrotterklärung an den Umweltschutz

ID: 1382686

(ots) - Verpackungsgesetz ist ein Rückschritt für den
Umweltschutz - Mehrwegschutzquote für Getränkeverpackungen soll
gestrichen werden, zusätzliche Sammlung von Produkten aus Metall und
Kunststoff soll entfallen, konkrete Vorschriften zur Abfallvermeidung
fehlen und auf klare Regeln für bessere Recyclingqualität wird
verzichtet - Ordnungsrecht absurd: Der Handel soll sich nach dem
Willen von Umweltministerin Hendricks zukünftig selbst kontrollieren
- DUH fordert Bundestagsabgeordnete und Bundesländer auf, den
Gesetzentwurf zu verhindern

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den vom
Bundesumweltministerium veröffentlichten Entwurf des
Verpackungsgesetzes ab. Nach Einschätzung des Umwelt- und
Verbraucherschutzverbandes verfehlt der vorgelegte Gesetzentwurf das
Ziel, die anwachsenden Müllmengen zu verringern und die Probleme bei
der Wertstofferfassung und -verwertung zu lösen. Im Gegenteil: Der
Gesetzentwurf fällt sogar hinter die siebte Novelle der
Verpackungsverordnung zurück, weil die gesetzlich festgelegte
Schutzquote für Mehrweg ersatzlos gestrichen werden soll. Nach
jahrelangen Diskussion um ein Wertstoffgesetz, lässt der aktuell
vorliegende Gesetzentwurf die Ausweitung der Wertstofferfassung, die
Abfallvermeidung und Recyclingqualität unberücksichtigt. Die DUH
fordert alle Bundestagsabgeordneten und Bundesländer dazu auf, das
Verpackungsgesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen (zum
Positionspapier der DUH: http://l.duh.de/f86re)

Im Kern ist das Verpackungsgesetz nicht mehr als eine Novelle der
Verpackungsverordnung, die aufgrund der Schaffung einer 'zentralen
Stelle' zu einem Gesetz ausgebaut werden musste. Die
bürgerfreundliche Ausweitung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung auf
stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall war ein
zentrales Anliegen des ursprünglich geplanten Wertstoffgesetzes.




Dieser Punkt wurde eigens in den Koalitionsvertrag der
Bundesregierung mit aufgenommen. "Im jetzigen Verpackungsgesetz
taucht die zusätzliche Sammlung von Produkten aus Kunststoff und
Metall nicht mehr auf. Damit wurde eines der zentralen Ziele des
Gesetzes nicht umgesetzt und das im Koalitionsvertrag festgelegte
Ziel einer Erweiterung der Wertstofferfassung gebrochen. Dadurch
landen weiterhin rund 450.000 Tonnen Wertstoffe pro Jahr im Hausmüll
und nicht im Recycling", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.

Statt die Abfallvermeidung als oberste Stufe der Abfallhierarchie
durch die Stärkung von Mehrwegsystemen umzusetzen, wird der Fokus des
Verpackungsgesetzes ausschließlich auf die Sammlung und stoffliche
Verwertung von Verpackungen gelegt. "Durch das deutsche Mehrwegsystem
für Getränkeverpackungen wird die oberste Stufe der fünfstufigen
Abfallhierarchie umgesetzt. Recycling von Einweggetränkeverpackungen
ist wichtig, entspricht jedoch nur der dritten Stufe der
Abfallhierarchie. Umso unverständlicher ist, dass im jetzigen Entwurf
des Verpackungsgesetzes die Zielquote für ökologisch vorteilhafte
Getränkeverpackungen ersatzlos gestrichen und der staatliche
Mehrwegschutz faktisch eingestellt werden soll. Das ist ein
Rückschritt für den Umweltschutz, den die Umweltpolitiker von Bund
und Ländern stoppen müssen", kritisiert Resch.

Die DUH fordert statt der Streichung der Zielquote für
Mehrweggetränkeverpackungen deren Beibehaltung und die Verknüpfung
mit politischen Maßnahmen für den Fall der Nichterreichung. Eine
solche politische Maßnahme wäre die Einführung einer Lenkungsabgabe
auf unökologische Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent, wie
diese bei Alkopops seit Jahren besteht. In diesem Zusammenhang wäre
die Festlegung eines verbindlichen und stufenweisen Anteils
abgefüllter Getränke in Mehrwegverpackungen von mindestens 55 Prozent
bis 2017, von 70 Prozent bis 2019 und von 80 Prozent bis 2021 eine
sinnvolle Vorgehensweise.

Weil sich die Lizenzierungsentgelte für Verpackungen in den
letzten zehn Jahren fast halbiert haben, besteht für Hersteller kein
Anreiz, weniger Abfall zu produzieren und Rohstoffe einzusparen.
Dieser Umstand findet im Verpackungsgesetz jedoch keine ausreichende
Berücksichtigung. "Im Verpackungsgesetz werden keine wirksamen
ökonomischen Anreize gesetzt, beispielsweise durch die Einführung
einer Ressourcensteuer oder die ökologische Ausgestaltung der
Lizenzentgelte, weniger Material zu verbrauchen und das
Abfallaufkommen zu verringern", kritisiert der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Auch bei der Recyclingquote für Kunststoffverpackungen stellt der
neue Entwurf mit nur noch 63 Prozent einen Rückschritt dar, weil der
Gesetzgeber noch im Jahr 2015 eine deutlich höhere Quote von 72
Prozent vorgeschlagen hatte. Es gibt auch keine ernsthaften Anreize
für eine Verbesserung der Qualität des Recyclings, einen erhöhten
Einsatz von Recyclingmaterial oder ein verbessertes Ökodesign
(Recyclingfähigkeit). "Gerade bei der Recyclingfähigkeit sind
gegensteuernde Maßnahmen dringend notwendig, denn immer häufiger
werden Verpackungen so konzipiert, dass sie sich technisch kaum
recyceln lassen oder deren stoffliche Verwertung aufgrund des hohen
Aufwands unwirtschaftlich wird", sagt Fischer.

Als problematisch betrachtet die DUH die Beibehaltung der so
genannten 'inputorientierten Berechnungsmethode' für Recyclingquoten,
die zu ungerechtfertigt hohen Ergebnissen führt. Zum einen wird die
gesamte einer Recyclinganlage zugeführte Menge als recycelt gewertet,
ohne dass Verluste während des Recyclingprozesses abgezogen werden.
Zum anderen wird anstelle der tatsächlichen Marktmenge, die geringere
lizenzierte Menge als Bezugsgröße herangezogen. Aus diesem Grund
sollte nur die tatsächlich recycelte Menge (Output-Messung) ins
Verhältnis zur Marktmenge gesetzt werden. Damit die Recyclingquoten
nicht zu schnell veralten, sollten sie selbstlernend ausgestaltet
werden und sich am Stand der Technik orientieren.

Die völlig unverständlichen und kontraproduktiven Ausnahmen von
Säften und Nektaren aus der Einwegpfandregelung sollen beibehalten
werden. Weil vor der Einführung des Einwegpfandes im Saft- und
Nektarbereich, der als ökologisch vorteilhaft eingeschätzte
Getränkekarton dominierendes Packmittel war, wurden diese Segmente
vom Einwegpfand befreit. Weil im Saft- und Nektarbereich inzwischen
Einweg-Plastikflaschen das dominierende Packmittel sind und nicht
mehr Getränkekartons, gehört die Ausnahmeregelung ersatzlos
gestrichen.

Für besonders bedenklich hält die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation, die Übertragung der Kontrolle über die
Lizenzierung von Verpackungen in einer zentralen Stelle dem Handel
und Industrie zu übertragen. "Eine zentrale Stelle mit Register- und
Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung
und Entsorgung von Verpackungen muss unter staatliche Kontrolle
bleiben. Eine Selbstkontrolle durch den Handel und die Industrie kann
nicht funktionieren, das zeigt zuletzt der Dieselabgasskandal", sagt
Resch.

Links: Positionspapier der DUH zum Wertstoffgesetz:
http://l.duh.de/kh7b2



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel, 030
2400867-20, presse(at)duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe


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Datum: 22.07.2016 - 13:23 Uhr
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