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Rücknahme von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert neue Regelung als verbraucherunfreundlich und wirkungslos

ID: 1382720

(ots) - Gesetzliche Rücknahmeverpflichtung gilt nicht für
den Großteil des Handels - Umfrage der DUH macht deutlich: Händler
sind mangelhaft auf die Rücknahme vorbereitet - Alle Vertreiber
müssen zur Rücknahme verpflichtet werden und verbraucherfreundlich
informieren

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft. Jedoch werden nur 40 Prozent ordnungsgemäß
gesammelt. Das ist ein großes Problem, weil Elektrogeräte
Schadstoffe, wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, die
umweltgerecht behandelt werden müssten und bei einer falschen
Entsorgung im Restmüll wertvolle Rohstoffe für ein Recycling verloren
gehen. Um dieses Problem zu lösen, hat Barbara Hendricks für den
Handel eine Rücknahmeregelung festgelegt, die ab dem 24. Juli 2016
verpflichtend wird. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
ist die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung des Handels nicht
geeignet, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu
steigern. Durch Ausnahmeregelungen muss kaum ein Händler Geräte
tatsächlich zurücknehmen und Informationspflichten sind unklar.
Außerdem kann sich der Onlinehandel durch praxisuntaugliche
Rücksendeangebote aus der Verantwortung stehlen.

"Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue
Elektrogesetz nicht verbraucherfreundlicher. Bürger können Geräte im
Handel nur zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400
Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Abgesehen davon, dass diese
Fläche viel zu groß ist, muss zukünftig der Kunde mit einem Maßband
die Elektrogeräte-Verkaufsfläche ausmessen, um zu wissen ob er hier
Altgeräte abgeben kann. Es ist absurd: Discounter wie Lidl und Aldi,
die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, werden von
der Rücknahmepflicht ausgenommen. Nach unseren Recherchen werden




Kunden in den meisten Geschäften ihre Elektro-Altgeräte nicht abgeben
können", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die
DUH fordert die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für
die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch
Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht.

"Die Verpflichtung von Händlern zur Rücknahme ist für Kunden weder
nachvollziehbar, noch behördlich überprüfbar. Wer prüft in einem
Laden nach, ob die an mehreren Stellen angebotenen Elektrogeräte auf
einer Fläche angeboten werden, die größer als 400 Quadratmeter ist?
Wie soll kontrolliert werden, ob die Verkaufs- oder Lagerfläche eines
Online-Versandhändlers 400 Quadratmeter für Elektrogeräte beträgt?
Händler werden praktisch dazu eingeladen, die Geräterücknahme
abzulehnen, weil eine Kontrolle faktisch nicht umsetzbar ist",
erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die DUH kritisiert außerdem, dass viele Internethändler den
Verbrauchern eine Rücknahme nur durch einen Paketversand anbieten.
Wenn der Verbraucher bei einem rücknahmeverpflichteten Onlinehändler
ein Elektrokleingerät zurückgeben will, dann muss er es aufwendig
einpacken. Das schreckt viele Verbraucher ab.

Ungeklärt bleibt auch, in welcher Weise Händler Verbraucher über
Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte
aufklären sollen. Weil der Handel die wichtigen Informationspflichten
in der Praxis gerne vernachlässigt, leistet das neue Elektrogesetz
solchen Entwicklungen Vorschub. Die DUH fordert deshalb einheitliche
Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von
Informationsschildern.

Eine aktuelle Umfrage der DUH unter stationären Vertreibern und
Online-Händlern hat ergeben, dass diese trotz einer neunmonatigen
Übergangsfrist kaum auf die Rücknahme von Elektroaltgeräten
vorbereitet sind. Verbraucherfreundliche Informationen über
Sammelmöglichkeiten und eine flächendeckende Rücknahme in zumutbarer
Entfernung wird es zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben.

Links:

Informationsblatt über die Rechte von Verbrauchern bei der
Rückgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten:
http://l.duh.de/i9kzc

Informationsblatt über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme
von alten Elektro- und Elektronikgeräten: http://l.duh.de/ytpxm

Weiterführende Informationen zum Elektroaltgerätegesetz:
http://l.duh.de/dsgpz.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel, 030
2400867-20, presse(at)duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe


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Datum: 22.07.2016 - 14:26 Uhr
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