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Beim Abschleppen eines Autos können viele Fehler passieren. Der
ADAC hat Tipps zusammengestellt, wie ein Auto richtig an den Haken
genommen wird. Zu sehen ist das ab sofort auf youtube unter
www.youtube.com/adac.
Nur Fahrzeuge, die nicht mehr fahrbereit sind, dürfen abgeschleppt
werden. Ist die Elektrik ausgefallen, muss ein professionelles
Abschleppunternehmen beauftragt werden. Steht ein Fahrzeug auf der
Autobahn oder behindert es den Straßenverkehr, sollte zunächst die
Pannenstelle gesichert werden. Beim Abschleppen langsam (nicht
schneller als 50 km/h) fahren, denn bei Motorausfall arbeiten
Lenk-und Bremshilfe nicht. Bei niedrigem Tempo bleibt dem Fahrer des
Pannenautos genügend Zeit, zu reagieren.
Abgeschleppt werden kann mit einem Seil oder einer festen Stange.
Diese sind am jeweiligen Abschlepphaken der Fahrzeuge zu befestigen -
jedoch nicht diagonal, weil das Auto sonst ausbrechen könnte. Seil
oder Stange dürfen höchstens fünf Meter lang sein und müssen, z.B.
mit einem roten Fähnchen, kenntlich gemacht werden.
Wer ein Auto abschleppt, sollte es auf dem kürzesten Weg zum
Zielort bringen. Bei Autos mit Automatikgetriebe, Hybrid- oder
Elektrofahrzeugen sollten Besonderheiten in der Bedienungsanleitung
beachtet werden. Beide Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage und bei
Dunkelheit die Beleuchtung einschalten.
Wer abschleppt, benötigt eine gültige Fahrerlaubnis. Der Lenker
des defekten Fahrzeugs braucht keinen Führerschein, sollte aber
hinsichtlich Körpergröße, Kraft und Erfahrung dazu geeignet sein, das
Auto sicher zum Bestimmungsort zu bringen.
Der Fahrer des Pannenfahrzeugs kuppelt immer aus. Bei defektem
Blinker zeigt er nachfolgenden Fahrzeugen Richtungsänderungen per
Handzeichen an. Das Abschleppseil muss während der Fahrt möglichst
straff gehalten werden. Falls möglich, empfiehlt es sich, das
Anfahren und Bremsen an ungefährlichen Stellen wie Parkplätzen
zunächst zu üben.
Das Abschleppen auf der Autobahn ist nur dann erlaubt, wenn die
Panne auf der Autobahn passiert ist. Diese ist an der nächsten
Ausfahrt zu verlassen. Wer weiterfährt muss mit einem Bußgeld von 20
Euro rechnen. Das Auffahren auf die Autobahn ist mit
abzuschleppenden Fahrzeugen generell nicht erlaubt.
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