(ots) - Die REWE Markt GmbH beabsichtigt, mindestens 55%
der Anteile an den neuen Gesellschaften Supermärkte Nord Vertriebs
GmbH & Co. KG und Supermärkte Nord Vertriebs GmbH zu erwerben. In
diese wird die Kieler coop eG ihr gesamtes
Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft einschließlich dem
Großhandelsgeschäft mit den selbständigen Einzelhändlern und ihr
Baumarktgeschäft sowie weitere Geschäftstätigkeiten und
Vermögensgegenstände ausgliedern.
Das Bundeskartellamt hat den Antragstellern im Zuge der
Fusionskontrolle am heutigen Tag einen sog. "Entwurf einer Verfügung
zur Gewährung rechtlichen Gehörs" zugestellt. In diesem stellt das
Bundeskartellamt eine Zusammenfassung seiner rechtlichen Erwägungen
dar. Darin wird deutlich, dass das Bundeskartellamt das geplante
Vorhaben unter Auflagen genehmigen würde, insbesondere unter der
Auflage einer Abschmelzung des Ziel-Unternehmensumsatzes in einer
Größenordnung im einstelligen Prozentbereich.
Dazu erklärt die Pressesprecherin der coop eG, Rebecca Schulz:
"Wir freuen uns über die positiven Signale vom Bundeskartellamt.
Unsere Einschätzung, dass es zu einer Genehmigung mit geringen
Auflagen kommen wird, ist damit bestätigt. Wir werden die
Erläuterungen des BKartA dennoch sehr detailliert prüfen und unsere
Position in Bezug auf einen ggf. ungerechtfertigten Ansatz des Amtes
gerne sachlich begründen. Jeder Standort und damit jeder Mitarbeiter
ist für uns ein hohes Gut das es in der genossenschaftlichen
Verpflichtung der coop zu schützen gilt."
REWE Group-Konzernsprecher Martin Brüning sagte: "Rewe prüft die
rechtliche Bewertung des Bundeskartellamtes eingehend. Die Auffassung
des Amtes, dass eine Genehmigung des Zusammenschlusses nur unter
Auflagen möglich sei, teilen wir nicht, haben dies aber zu
respektieren und halten eine Zusagenlösung für kurzfristig
realisierbar."
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