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Bundesteilhabegesetz: Bestehendes Unterstützungssystem nicht schwächen / bpa fordert stärkere Einbindung der Leistungserbringer im weiteren Gesetzgebungsverfahren

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(ots) - "Bei der anstehenden parlamentarischen Beratung des
Bundesteilhabegesetzes darf nicht übersehen werden, dass schon ein
sehr leistungsfähiges System besteht, welches über Jahrzehnte
gewachsen ist. Die einzelnen Einrichtungen leisten bereits einen
herausragenden Beitrag bei der Umsetzung des Normalitätsgedankens und
der Inklusion. Bei der weiteren Diskussion müssen daher neben dem
einzelnen Individuum und den Betroffenen zwingend auch die
Einrichtungen in den Blick genommen und in den Prozess eingebunden
werden." So lautet die Einschätzung von Herbert Mauel,
Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa), zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nach
der politischen Sommerpause in das Parlament eingebracht werden soll.

Die Leistungserbringer spielen aus Sicht von Mauel im bisherigen
Gesetzentwurf nur eine sehr geringe Rolle. "Zu einem konstruktiven
Diskussionsprozess, der alle Seiten gleichermaßen beteiligt, gehören
die Leistungserbringer aber zweifelsohne dazu", so Mauel. "Viele
Menschen mit Behinderung erhalten heute umfassende Unterstützung in
den bestehenden Einrichtungen, ausdrücklich auch in spezialisierten
Heimen. Die Gesetzesreform darf nicht dazu führen, dass diese
wichtigen Angebote prinzipiell infrage gestellt werden. Im Sinne
aller Beteiligten muss auch hier Handlungssicherheit angestrebt
werden."

Das Bundesteilhabegesetz gilt als eines der umfangreichsten
Gesetzgebungsverfahren für Menschen mit Behinderungen. Damit soll
eine jahrelange Reformdiskussion zur inklusiven Gesellschaft beendet
und in gesetzliche Regelungen überführt werden. Vorrangiges Ziel ist
es, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen auszubauen. Das Gesetz soll nach der Sommerpause in
erster Lesung im Parlament beraten werden, die erste Reformstufe soll




bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de


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Datum: 27.07.2016 - 11:26 Uhr
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