(ots) - Speditionen aus ganz Deutschland verlangen
Schadensersatz von den Lkw-Herstellern, gegen die wegen Verstößen
gegen Kartellgesetze Bußgelder verhängt worden sind. Das teilte die
Bremer Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte heute (Donnerstag, 28. 7. 2016)
mit. Die Logistikunternehmen betreiben in ihren Flotten mehrere
Tausend Fahrzeuge, für die offensichtlich überhöhte Kaufpreise oder
Leasingraten gezahlt worden sind.
Die Hersteller Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten
jahrelang illegale Preisabsprachen getroffen. Dafür hat sie die
EU-Kommission mit einer Rekordbuße von insgesamt fast drei Milliarden
Euro bestraft. Der zum VW-Konzern gehörende Hersteller MAN entging
einer Bestrafung nur, weil er bei der Aufklärung der Vorgänge
mitgewirkt hatte. Gegen das ebenfalls zum Wolfsburger Konzern
gehörende Unternehmen Scania laufen noch entsprechende Ermittlungen.
Die Straffreiheit von MAN ändert aber nichts daran, dass das
Unternehmen zivilrechtlich für die Beteiligung am Kartell haftet,
sagt Gieschen.
Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche haben sich mehrere
Kanzleien zur "Anwaltskooperation LKW-Kartell" zusammengeschlossen
und bündeln damit ihre Fachkompetenzen in den Bereichen
Schadensersatz bei Massenverfahren, Kartellrecht und Transportrecht.
Betroffene Logistikunternehmen haben so weiterhin ihren gewohnten
Ansprechpartner vor Ort und müssen sich nicht anonymen
"Klageunternehmen" anschließen. An der Kooperation sind gegenwärtig
neben KWAG - Rechtsanwälte aus Bremen die Kanzlei Rückoldt, Ringel
und Coll, (Brake), Rechtsanwälte Bartholl & Rehbehn (Kiel) sowie die
Anwaltskanzlei Winter (Kornwestheim) beteiligt. Mit weiteren
Kooperationspartnern mit direktem Bezug zu betroffenen Spediteuren,
Unternehmen und Verbänden würden bereits Gespräche geführt.
KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: "In der Zeit zwischen 1997
und 2011 sind durch die illegalen Preisabsprachen unzählige Kunden
geschädigt worden, weil die Hersteller sich dadurch einer
Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil
gewesen wäre."
Wer in der fraglichen Zeit einen Lkw der betroffenen Marken
gekauft oder geleast hat, könne deshalb Schadensersatz einfordern.
Anspruchsgrundlage ist laut Gieschen das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sieht nach seinen Angaben auch
eine Beweiserleichterung durch sogenannte Bindungswirkungen vor: "Das
Bestehen eines Kartells muss nicht mehr bewiesen werden, vielmehr
sind die Gerichte an die Feststellungen der EU-Behörden gebunden."
Die Anwaltskooperation wird jetzt erste Klagen gegen die
betroffenen Unternehmen einreichen. Gieschen: "Wir sind uns darin
einig, dass wir für unsere Mandanten eine außergerichtliche Einigung
mit den Herstellern erzielen wollen." Die Ernsthaftigkeit des
Anliegens würde man aber mit "Musterklagen" unter Beweis stellen.
Der einklagbare Ersatzanspruch werde sich etwa im Rahmen der
Schätzung für das Bußgeld bewegen, sagt Gieschen. Bei der Festsetzung
der Höhe der Bußgelder war die EU-Kommission davon ausgegangen, dass
durch die Absprachen der Kaufpreis der betroffenen Lkw zwischen zehn
bis 20 Prozent überhöht ausfiel. "Mit anderen Worten, Kunden können
jetzt zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen." Bei
Neupreisen von zum Teil deutlich mehr als 100.000 Euro würden auf die
Hersteller erhebliche Forderungen zukommen. Die Ansprüche betreffen
laut Gieschen auch Leasing-Lkw. "Denn auch die Leasingraten sind
höher ausgefallen, als es eigentlich erforderlich gewesen wäre."
Eine Verjährung ist nach Ansicht des Bremer Rechtsanwaltes bislang
nicht eingetreten, da die gesetzliche First durch die Aufnahme der
Ermittlungen der EU-Kommission im Jahr 2011 unterbrochen wurde und
erst jetzt wieder zu laufen beginnt.
Den Mitgliedern des Lkw-Kartells wurden verschiedene Formen
unerlaubter Zusammenarbeit vorgeworfen. Laut EU-Kommission haben sie
ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen
abgesprochen und sich auch auf einen Zeitplan zur Einführung
emissionsmindernder Technologien verständigt. Die Kosten dafür gaben
sie an die Kunden weiter.
jpg/kg / 28. 7. 2016
Kanzleiprofil:
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen
Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den
ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und
Jens-Peter Gieschen. KWAG ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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