(ots) - BGH-Beschluss: Clemens Tönnies verliert
doppeltes Stimmrecht endgültig
Osnabrück. Das doppelte Stimmrecht von Clemens Tönnies im
Tönnies-Fleischimperium ist endgültig Geschichte. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Informationen der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Freitag) eine entsprechende Nicht-Zulassungsbeschwerde des
Unternehmers zurückgewiesen. Er hat nun keine Rechtsmittel in dieser
Sache mehr. Das doppelte Stimmrecht sicherte Clemens Tönnies trotz
einer Patt-Situation unter den zerstrittenen Gesellschaftern des
Konzerns großen Einfluss. In vielen Fragen konnte er so seinen Willen
durchsetzen. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht
Bielefeld diese Regelung für rechtswidrig erklärt und damit die
Machtverhältnisse innerhalb des Fleischimperiums ins Wanken gebracht.
Das Oberlandesgericht Hamm schloss sich den Bielefelder Richtern an
und nun auch der BGH in Karlsruhe.
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