(ots) - Nachdem die EU Kommission im LKW-Kartell gegen
verschiedene LKW-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen eine
Strafe verhängt hat, verlangen die geschädigten Spediteure,
LKW-Käufer und LKW-Leasingnehmer nunmehr Schadensersatz. Die
Europäische Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault,
Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen
haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg Verkaufspreise
für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der
strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter
Form weitergegeben. Wegen dieser Verstöße verhängte die Kommission
eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2.926.499.000 EUR. Die EU-Kommission
teilt mit: "Das 1997 gegründete Kartell erstreckte sich auf den
gesamten EWR und hielt 14 Jahre, bis die Kommission 2011
unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen
vornahm. Zwischen 1997 und 2004 verliefen die Absprachen unter den
Mitgliedern der höchsten Führungsebene, wobei die Zusammenkünfte
gelegentlich am Rande von Handelsmessen oder anderen
Branchenveranstaltungen stattfanden. Hinzu kamen telefonische
Kontakte. Ab 2004 wurde das Kartell über die deutschen
Tochtergesellschaften der Lkw-Hersteller organisiert, und der
Informationsaustausch vollzog sich generell auf elektronischem Wege.
Ãœber die gesamten 14 Jahre hinweg kreisten die Absprachen um die
gleichen Punkte: Anhebung der Bruttolistenpreise, Zeitplan für die
Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und Weitergabe der damit
verbundenen Kosten an die Kunden."
Die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits Käufer und
Leasingnehmer, die von dem Lkw-Kartell betroffen sind und macht
Schadensersatzansprüche geltend. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auch im VW-Skandal mehr als 20.000
Geschädigte VW Autokäufer vertritt und berät, wird schon bald erste
Klagen gegen die LKW-Hersteller einreichen, wenn diese nicht
einigungsbereit sind. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Wir
werden zunächst auf eine außergerichtliche Einigung drängen, die
einen Schadensersatz zwischen 10% und 20% des Kaufpreises beinhaltet.
Wir hoffen auf die Vernunft des Kartells. Sollte es notwendig sein,
werden wir Klagen einreichen." Kartellverstöße haben bereits in der
Vergangenheit dazu geführt, dass Geschädigte Schadensersatzansprüche
geltend machen können. 2011 entschied der BGH, KZR 75/10, dass nicht
nur direkte Kunden von in Kartellabsprachen verwickelte Unternehmen
auf Schadensersatz klagen können, sondern auch Zwischen- und
Endabnehmer. Eine neue EU-Richtlinie, die bis Ende 2016 durch die
Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden muss, erleichtert die
Geltendmachung solcher Schadensersatzansprüche. Danach wird die
Vermutung aufgestellt, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht
haben. Die Mitglieder des Kartells müssen dann das Gegenteil
beweisen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Es gilt nun festzustellen,
ob die Spediteure die Fahrzeuge überteuert gekauft haben. Diese
Überteuerung, die im fünfstelligen Bereich liegen kann, ist als
Schadensersatz zu bezahlen. Wir befinden uns bereits in Gesprächen
mit Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko übernehmen, damit die
Spediteure nicht auf den Kosten sitzen bleiben." Die Geschädigten
sollten die Verjährungsvorschriften beachten. Nachdem die EU über die
Geldbuße entschieden hat, beginnt die Verjährung wieder zu laufen.
Geschädigte des LKW-Kartells sollten daher nicht abwarten, sondern
sich anwaltlich beraten lassen.
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