(ots) - Bildungsurlaub gibt es seit mehr als 40 Jahren, aber
nur wenige Arbeitnehmer kennen oder nutzen das Modell. Dabei haben
Mitarbeiter in 14 der 16 Bundesländer einen Anspruch auf berufliche
Weiterbildung - und das bei fortlaufendem Gehalt. Einzige Ausnahmen:
Sachsen und Bayern. Die genauen Bedingungen sind dezentral in den
Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. "Ausschlaggebend
für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem der
Arbeitsplatz liegt, und nicht das, in dem sich der Wohnsitz
befindet", sagt Michael Schmidt, Leiter des TÃœV Rheinland
Hochschul-Campus.
"Jedem dazu berechtigten Arbeitnehmer stehen drei bis fünf Tage
Bildungsurlaub pro Jahr zur Verfügung", so der TÜV Rheinland-Experte.
Diese können oft auch gebündelt alle zwei Jahre genommen werden. Der
Arbeitnehmer muss dafür in den meisten Bundesländern mindestens
sechs, in Baden-Württemberg und im Saarland zwölf Monate im
Unternehmen tätig sein. Das Recht auf Bildungsurlaub besteht jedoch
in den meisten Bundesländern nicht, wenn das Unternehmen weniger als
zehn Mitarbeiter beschäftigt.
Gehalt bzw. Lohn fließen während des Bildungsurlaubs weiter
Um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden, muss die Weiterbildung
bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es muss eine politische oder
berufliche Weiterbildung sein, die von einer anerkannten Einrichtung
durchgeführt wird und für jeden zugänglich ist. In manchen
Bundesländern ist auch eine Weiterbildung zum Ehrenamt zugelassen.
Die meisten Bundesländer führen eine Datenbank mit zugelassenen
Kursen, der Arbeitnehmer kann dabei selbst die Schwerpunkte der
Fortbildung bestimmen. Die Seminarkosten trägt der Arbeitnehmer, der
Arbeitgeber zahlt währenddessen das Gehalt oder den Lohn weiter.
Frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen
"Arbeitnehmer sollten so früh wie möglich den gewünschten
Bildungsurlaub mit dem Arbeitgeber absprechen und ihn mindestens acht
Wochen vor Beginn einreichen", ergänzt Michael Schmidt. Der Antrag
erfolgt schriftlich mit Namen, Inhalt und Dauer der Weiterbildung.
Der Bildungsurlaub kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt, muss
dann aber zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.
Mehr Informationen zum Bildungsurlaubsangebot in NRW auf
www.tuv.com/bildungsurlaub bei TÃœV Rheinland.
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