Schutzvereinigung db Kompass Life Fonds erhöht die Schlagkraft / Strafrechtsexperte und erfahrene Prozessanwälte verstärken das Team
(firmenpresse) - Hamburg, 23. November 2009. Rechtsanwalt Karl-Georg von Ferber holt sich Beistand zur Unterstützung der 2.500 von ihm vertretenen Anleger: Die Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) vertritt bereits weit über tausend Anleger bei geschlossenen Fondsbeteiligungen und bringt die prozessuale Erfahrung dafür ein, dass mögliche Gesellschafterrechte und denkbare Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig geprüft und dann auch erfolgversprechend geltend gemacht werden können. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG: „Wir sehen das Angebot der Deutschen Bank als nicht ausreichend an und wollen den Kollegen von Ferber und die Schutzvereinigung in ihrem Kampf unterstützen.“ Über den prozessualen Weg soll deutlich mehr als die angebotenen 80 Prozent für die Anleger erreicht werden.
Rechtsanwalt von Ferber, der die Schutzvereinigung db Kompass Life Fonds gemeinsam mit geschädigten Anlegern ins Leben gerufen hat, fordert unter Berücksichtigung der entgangenen Zinsen mindestens 125 Prozent.
Im Auftrag eines Mitgliedes der Schutzvereinigung hat Rechtsanwalt Gerhard Strate in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt von Ferber Strafanzeige gegen die Deutsche Bank in Frankfurt gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die versprochenen Ausschüttungen aus dem konkreten Portfolio von vornherein nur unter unrealistischen Annahmen realisierbar waren. „Von daher könne es sich um Betrug oder Untreue handeln“, so Strate.
RA von Ferber: „Mit der Unterstützung durch den Kollegen Strate einerseits und der Kanzlei KWAG andererseits haben wir ein kompetentes und schlagkräftiges Team, dass sich auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen versteht.“
In den letzten Tagen kamen mehr als 150 interessierte Anleger zu drei Informationsveranstaltungen der Schutzvereinigung - ein Beweis für das große Interesse. Vertreter der Schutzvereinigung ist Rechtsanwalt Karl-Georg von Ferber. Er sieht eine wissentliche Täuschung der Anleger: „Schon im Jahresbericht des db Kompass Life I für 2006 ist eine genaue Liste der gekauften Versicherungen enthalten. Nur für zwei der Assekuranzen war eine wahrscheinliche Laufzeit unter vier Jahren berechnet. Ein großer Teil der Policen sollte den Prognosen der Gutachter zufolge sogar erst nach Ablauf von zehn Jahren und damit erst nach dem Ende der Fondslaufzeit fällig werden. Damit stand bereits fest, dass nicht nur die Renditeziele nicht erreicht werden konnten, es war auch bereits die konkrete Gefahr eines Verlustes für die Anleger erkennbar. Dennoch wurde in demselben Jahresbericht den Anlegern eine Rendite von 7,35 Prozent pro Jahr und bereits für 2007 hohe Auszahlungen in Aussicht gestellt."
Das Geschäftsmodell des DB Kompass Life Fonds
Der Fonds erwirbt das wirtschaftliche Eigentum an einer Vielzahl von Policen mit einem erheblichen Abschlag auf die Versicherungssumme. Die Versicherungsleistung wird fällig beim Tod des Versicherungsnehmers, der die Police verkauft hat. Der Fonds zahlt die Prämien bis zum Eintreten des Versicherungsfalles. Die Differenz zwischen der Versicherungssumme einerseits und den Anschaffungskosten, Prämien und sonstigen Fondskosten andererseits ist der Ertrag für die Investoren.
Der Fonds db Kompass Life I hat bisher nur eine Auszahlung geleistet. Dabei handelte es sich aber nur um Zinsen auf das noch nicht investierte Eigenkapital während der Investitionsphase. Nach dem Prospekt sollten, beginnend bereits im Oktober 2007, vierteljährliche Auszahlungen aus Versicherungsleistungen erfolgen. Die genauere Untersuchung der angekauften Lebensversicherungspolicen zeigt aber, dass schon unter Zugrundelegung der ursprünglich angenommenen Laufzeiterwartungen für die einzelnen Policen die prospektierten Auszahlungen niemals erwirtschaftet werden konnten.
Neben dem Ausbleiben der Auszahlungen tragen auch die irreführenden Informationen der Fondsgeschäftsführung und der Treuhänderin zu großer Verunsicherung unter den Anlegern bei. Sie befürchten durch die Verschiebung der Fälligkeit der Lebensversicherungsleistungen gegenüber dem Prospekt einen erheblichen Schaden für ihre Investitionen. Diese Sorge gründet vor allem darauf, dass die Verschiebung der Fälligkeit naturgemäß den Aufwand für Prämienzahlungen erhöht. Der Mehraufwand einschließlich zusätzlicher Zinsen könnte durchaus eine Größenordnung erreichen, die die erwartete Rendite deutlich übersteigt. Tatsächlich hat der für die Prämienfinanzierung aufgenommene Kredit bereits ein besorgniserregendes Volumen erreicht.
Dabei könnte der Fonds mit dem bestehenden Portfolio auch für die Anleger noch gute Renditen erwirtschaften, wenn sich nicht die Deutsche Bank schon in den Fondsverträgen einen überhöhten Gewinn für die Übernahme des Restportfolios bei Laufzeitende des Fonds gesichert hätte. Bei Beendigung des Fonds übernimmt die Deutsche Bank das Restportfolio nicht etwa mit einem Risikoabschlag von 20 % auf den angemessenen Wert der verbliebenen Policen, wie die meisten Anleger sicher geglaubt haben. Wer sich die Mühe macht, die komplizierte Formel im Prospekt für die Berechnung der Abfindung nachzurechnen, stellt fest, dass nur 36 % der verbliebenen Ablaufleistungen mit einem Risikoabschlag von 20 % ausbezahlt werden. Fair und angemessen wäre die Ermittlung des Barwertes der verbliebenen Policen durch Diskontierung der Ablaufleistung auf das Ende der Fondslaufzeit. Der Vergleich der beiden Bewertungsmethoden deckt enorme verschleierte Gewinne der Deutschen Bank auf. Bezogen auf das konkret angekaufte Portfolio mit den dort zugrunde gelegten Ablauferwartungen beträgt der Gewinn, den die Deutsche Bank zusätzlich zu den Emissions- und Vertriebsgebühren erhält, bis zu 150 Mio. USD allein für den Kompass Life I. Von Beginn an stand fest, dass dieser zusätzliche Gewinn umso höher sein würde, je mehr Policen erst nach dem Ende der Laufzeit des Fonds fällig werden würden. Die Deutsche Bank hatte also ein großes Interesse, möglichst viele Policen mit Laufzeiterwartungen nach dem 31.10.2015 anzukaufen, sagt Rechtsanwalt von Ferber. Er glaubt, dass die Anleger übervorteilt wurden: Die Darstellung dieser Gewinne der Deutschen Bank im Prospekt ist intransparent. Selbst für Fachleute ist es nicht einfach, die komplizierten Regelungen des Prospekts zu durchdringen. Die überwiegende Mehrzahl der Fondsanleger sind aber Kleinanleger, die die Beteiligung häufig bei Verkaufsveranstaltungen der Deutschen Bank und zumeist im blinden Vertrauen auf die Empfehlung der Kundenberater der Deutsche Bank gezeichnet haben. Viele haben hier ihre Spargroschen angelegt, weil Sie die Anlage für besonders sicher hielten. „Gestorben wird immer“ hieß es z.B. auf einer Verkaufsveranstaltung.
Mittlerweile haben sich bereits weit über 2.500 Anleger, die zusammen ein Kapital von über 23% Prozent vertreten, der Forderung nach Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung angeschlossen und den Anwalt der Schutzvereinigung beauftragt und bevollmächtigt, die Gesellschafterversammlung vorzubereiten. Um dies zu verhindern, machte die Deutsche Bank kurzfristig allen Anlegern das Angebot, die Beteiligungen für 80 Prozent der ursprünglichen Investitionssumme abzukaufen. Die Frist zur Annahme des Angebots läuft am 27. November 2009 ab.
Hintergrund
Die Deutsche Bank hatte zum Jahresende 2005 von über 20.000 Anlegern insgesamt 535 Millionen Euro für die beiden geschlossenen Fonds db Kompass Life 1 und 2 eingesammelt. Von dieser Summe erhielt sie selbst rund 66 Millionen Euro für Fondskonzeption und Eigenkapitalvermittlung. Abzüglich einiger weiterer Kosten blieben dann noch rund 467 Millionen Euro Anlegergelder zum investieren. Es stellt sich jedoch schnell heraus, dass diese Gelder nicht wie ursprünglich gedacht angelegt werden konnten. Der Zweitmarkt für US Lebensversicherungen war zu eng für diese gewaltige Investitionssumme. Die Deutsche Bank erwarb mit Mühe nur insgesamt 160 Versicherungspolicen zu Gesamtanschaffungskosten von deutlich unter 467 Millionen Euro. Sie löste das Problem, indem sie die Policen zunächst teilte und den Wert der Teilpolicen anschließend durch sog. Mehrfachgewichtung wieder erhöhte. So wurden aus ursprünglich 160 Policen mit einem Anschaffungsvolumen von deutlich unter 467 Millionen Euro schließlich 255 Policen mit einem Volumen von 467 Millionen Euro.
Aber damit war nur ein Problem gelöst. Ein weiteres Problem bestand darin, dass die von den medizinischen Gutachtern ermittelten Laufzeiten der Policen so lang waren, dass die prospektierten Ablaufleistungen und Ausschüttungen unter Berücksichtigung der Abfindungsregelung für das Restportfolio nicht mehr realistisch waren. Die Deutsche Bank wickelte den Fonds jedoch nicht wieder ab, wie es in dieser Situation erforderlich gewesen wäre, sondern reduzierte für Zwecke ihrer Modellrechnung die erwartete durchschnittliche Laufzeit der beiden Versicherungsportfolien kurzerhand von gut 9 auf etwa 5 – 6 Jahre.
Den Gesellschaftern beider Fonds wurden deshalb in den Geschäftsberichten der letzten drei Jahre Prognoserechnungen vorgelegt, die mit den tatsächlich vorhandenen Versicherungsportfolien nicht mehr in Einklang zu bringen waren. Nachdem die in mehrfacher Hinsicht fehlerhafte Umsetzung der Fonds nunmehr immer offensichtlicher geworden ist und viele Gesellschafter auf die Deutsche Bank Druck ausgeübt haben, hat diese ein Angebot unterbreitet, dass für die Gesellschafter einen Verlust (vor entgangenen Zinsen) von 20 Prozent des eingesetzten Kapitals beziehungsweise insgesamt einen Verlust von 107 Millionen Euro bedeutet. „Insbesondere vor dem Hintergrund der versteckten Gewinne, die noch für die Deutsche Bank in dem Portfolio stecken, ist dieses Angebot viel zu niedrig“, sagt Rechtsanwalt von Ferber. Rechnet man auch die entgangenen Zinsen von 5,5 Prozent p.a. ein (was im Vergleich zur versprochenen Rendite von 6,9% nach Steuern bescheiden ist), erhöht sich der Schaden für den Anleger bei Annahme des Angebotes auf rund 45 Prozent des eingesetzten Kapitals. Das sind in der Summe rund 240 Millionen Euro für die Anleger beider Fonds.
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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